Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.144
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2015 ist beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft nunmehr das zentrale Gewerberegister (benannt mit Gewerbeinformationssystem Austria – GISA) eingerichtet, in dem die in
die dezentralen Gewerberegister der Bezirksverwaltungsbehörden einzutragen gewesenen Daten zusammengeführt worden sind.
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
Anhörungsverfahren
Das in § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Organigramm
MA III –
Das prüfungsgegenständliche Referat Gewerbe und Betriebsanlagen
Amt für Bau-, Wasser-, ist eines von vier Referaten des zur Magistratsabteilung III (Planung,
Gewerbe- und Straßen- Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung) gehörenden Amtes
recht
für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht.
Weitere Referate sind der Bereich Bau-, Wasser- und Anlagenrecht,
Straßenverkehr und Straßenrecht sowie Parkraumbewirtschaftung.
Übertragung des
Bereiches „Gewerbe“
von der MA II in die
MA III im Jahr 2010
Der Bereich „Gewerbe“ wurde bei Betrachtung der jüngeren Vergangenheit bis zum Jahr 2010 in der Magistratsabteilung II (Bezirks- und
Gemeindeverwaltung) geführt. Mit Wirkung 01.03.2010 erfolgte der
organisatorische Transfer dieser Materie von der MA II in die MA III
zum seinerzeitigen Amt für Bau-, Wasser- und Anlagenrecht. Seit diesem Zeitpunkt wird der Bereich „Gewerbe“ im jetzigen Amt für Bau-,
Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht im Rahmen des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen geführt. Der Bereich „Betriebsanlagen“ war
(auch im Jahr 2010) bereits bei der MA III im damaligen Amt für Bau-,
Wasser- und Anlagenrecht als Teil des Anlagenrechtes angesiedelt.
Weitere Übertragung
von Agenden von der
MA II in die MA III
im Jahr 2014
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass die dem
Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht zugeordneten weiteren Referate „Straßenverkehr und Straßenrecht“ sowie „Parkraumbewirtschaftung“ als Folge der Auflösung des damals in der MA II angesiedelten Amtes für Straßen- und Verkehrsrecht mit Wirkung
01.04.2014 in den Zuständigkeitsbereich der MA III übertragen worden
sind.
3 Tätigkeitsprofil
Aufgaben gemäß MGO
In der Magistratsgeschäftsordnung – Besonderer Teil (MGO) sind die
den jeweiligen Ämtern zugeordneten Aufgabengebiete festgeschrieben. Nachdem in der MGO die Aufgabenverteilung und -zuordnung auf
Ebene der Ämter erfolgt, nahm die Kontrollabteilung in Zusammenarbeit mit dem Leiter des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen eine
Abstimmung vor, welche der dem Amt zugeordneten Agenden von
seiner Dienststelle auszuführen sind. Diese ergeben sich wie folgt:
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Zl. KA-02966/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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