Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.152
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schusses beginnen werde, sobald die Umstellung auf das neue Gewerberegister erfolgreich abgeschlossen ist und die anstehenden personellen Angelegenheiten (neue MitarbeiterInnen) geklärt sind.
Einstellung (juristische)
Verwaltungspraktikanten –
Stadtsenatsbeschluss
vom 18.02.1998 –
Empfehlung
Die beiden (juristischen) Verwaltungspraktikanten wurden Mitte November 2014 vorwiegend zur Bewältigung des in Verbindung mit der
GISA-Umstellung stehenden erhöhten Arbeitsaufwandes befristet für
die Dauer von einem Jahr eingestellt. In den diesen Ausbildungsverhältnissen zugrunde liegenden Praktikantenverträgen wird bezüglich
der Umschreibung der Tätigkeit mit „Verwaltungspraktikum“ ein Stadtsenatsbeschluss vom 18.02.1998 zitiert. Mit diesem Beschluss nahm
der Stadtsenat seinerzeit die vom damaligen Vorstand des Amtes für
Personalwesen vorgeschlagene Vorgangsweise im Zusammenhang
mit der Aufnahme von Verwaltungspraktikanten (und Bürolehrlingen) in
den städtischen Dienst zustimmend zur Kenntnis.
Die Höhe der Entschädigung der Verwaltungspraktikanten (mit Hochschulausbildung) wurde in diesem Beschluss mit 66,15 % von V/2 festgesetzt. Eine Nachkalkulation der Kontrollabteilung zeigte, dass die in
den Verträgen festgelegte Höhe der Entschädigung um brutto € 48,98
über jenem Betrag lag, welcher sich bei Anwendung der Berechnungsmodalität lt. Stadtsenatsbeschluss vom 18.02.1998 ergeben hätte. Eine Rücksprache mit der im Amt für Personalwesen für das Referat Besoldung zuständigen Leiterin brachte das Ergebnis, dass sich die
Festlegung der Aufwandsentschädigung für Verwaltungspraktikanten
beim Stadtmagistrat Innsbruck nach dem beim Land Tirol gewährten
Betrag richte. In den beiden konkreten Fällen sei der Ausbildungsbeitrag nach Rückfrage beim Land Tirol festgesetzt worden. Dies vor allem auch mit der Argumentation, dass (juristische) Verwaltungspraktikanten beim Stadtmagistrat Innsbruck genau dasselbe verdienen sollten, wie jene beim Amt der Tiroler Landesregierung.
Die Kontrollabteilung merkte an, dass die tatsächliche Festsetzung der
Höhe der Aufwandsentschädigung für (juristische) Verwaltungspraktikanten (mit Hochschulabschluss) von dem in diesem Punkt gefassten
Stadtsenatsbeschluss vom 18.02.1998 abweicht. Die Kontrollabteilung
empfahl dem Referat Besoldung des Amtes für Personalwesen der
MA I, den aufgezeigten Aspekt zu prüfen und den Stadtsenatsbeschluss vom 18.02.1998 zur formalen Absicherung der tatsächlich gehandhabten Vorgangsweise gegebenenfalls abzuändern. Das Amt für
Personalwesen teilte im Anhörungsverfahren mit, dass der Stadtsenat
am 13.05.2015 beschlossen habe, die Entschädigung für VerwaltungspraktikantInnen bei der Stadt Innsbruck an jene beim Land Tirol anzupassen. Damit sei der Empfehlung der Kontrollabteilung zur Gänze
entsprochen worden.
7 Kostenrechnung
Kostenträger / Produkte
In der städtischen Kostenrechnung wurden im Jahr 2014 (bzw. im Jahr
2013) für das Referat Gewerbe und Betriebsanlagen – abgesehen von
der Kostenstelle 332000 – Referatsleitung Gewerbe und Betriebsanlagen, welche im Wege von Verteilungsschlüsseln auf die weiteren Kostenträger umgelegt wird – folgende drei Kostenträger geführt:
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Zl. KA-02966/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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