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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf

- S.155

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8.2 Produkt 3321 – Vollziehung der Gewerbeordnung
Gewerbeberechtigungen
gemäß zentralem
Gewerberegister

Das Referat Gewerbe und Betriebsanlagen stellte der Kontrollabteilung
im Rahmen der Einschau eine Auswertung aus dem zentralen Gewerberegister bezüglich der aufrechten Gewerbeberechtigungen in Tirol zu
den Stichtagen 01.01.2014 und 01.01.2015 zur Verfügung.
Mit 12.303 aufrechten Gewerbeberechtigungen zum Stichtag
01.01.2015 war die Stadt Innsbruck in Tirol (insgesamt 67.039) hinter
der BH Innsbruck – Land (14.514) die zweitgrößte Verwaltungseinheit
in diesem Segment. Gegenüber dem Vorjahr (Stichtag 01.01.2014) ist
die Anzahl (nämlich um 10) der in Innsbruck aufrechten Gewerbe gestiegen. Der prozentuelle Anteil – gemessen am Ergebnis von Tirol –
hat sich von 18,50 % auf 18,35 % geringfügig verringert.

Freie Gewerbe

In Innsbruck waren (Stand 01.01.2015) die freien Gewerbe die häufigste Form von aufrechten Gewerbeberechtigungen. Die Anzahl von 7.156
aufrechten freien Gewerben bedeutete einen Anteil von 58,16 % der
gesamten Gewerbeberechtigungen im städtischen Gebiet. Dieser
Trend bestätigte sich auch auf das Bundesland Tirol bezogen. Die
freien Gewerbe hatten hier mit 35.380 bzw. 52,78 % aller aufrechten
Berechtigungen ebenfalls die Spitzenposition inne.

Reglementierte
Gewerbe

Die reglementierten Gewerbe waren in Innsbruck mit 4.607 (bzw.
37,45 %) aufrechten Berechtigungen die zweithäufigste Kategorie mit
Stichtag 01.01.2015. Dieser Trend war auch tirolweit feststellbar.
27.654 (bzw. 41,25%) aufrechte reglementierte Gewerbeberechtigungen repräsentierten den zweithöchsten Wert hinter den freien Gewerben.

Konzessionierte
Gewerbe

Mit den konzessionierten Gewerben (452 in Innsbruck bzw. 3,67 % der
aufrechten Berechtigungen im städtischen Gebiet zum 01.01.2015)
wird eine Überleitung zu den Nebengesetzen bzw. den Nebenbestimmungen zur Gewerbeordnung hergestellt. Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen und die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen zu Lande
bleiben weiterhin konzessionierte Gewerbe, die jedoch nicht mehr in
die Listen der Gewerbeordnung 1994 aufgenommen wurden und daher
großteils in folgenden Sondergesetzen geregelt werden:





Produktstatistik

Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr
Güterbeförderungsgesetz 1995
Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr

Vom Referat Gewerbe und Betriebsanlagen wurden (wie bereits dargestellt) in den Jahren 2013 und 2014 über 6.000 Fälle pro Jahr im
Produktsegment 3321 – Vollziehung der Gewerbeordnung aufgezeichnet:
ProduktProduktname
nummer
3321

Definition

Vollziehung
der Anzahl
Gewerbeordnung
gesamt

Verfahren

Jahr
2011

Jahr
2012

Jahr
2013

Jahr
2014

6.356

5.606

6.373

6.016

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02966/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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