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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf

- S.160

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Ergriffene
Rechtsmittel in den
Jahren 2013 und 2014

Zur Frage der Kontrollabteilung im Hinblick auf allfällige ergriffene
Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Bescheide der geprüften Dienststelle bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren der Jahre 2013 und
2014 wurden der Kontrollabteilung vom Leiter des Referates Gewerbe
und Betriebsanlagen lediglich zwei Fälle betreffend das Jahr 2013 genannt. Beide Fälle wurden mittels Vorentscheidungen erledigt. Im Jahr
2014 seien gegen Bescheide im Zusammenhang mit der Genehmigung
oder Änderung von Betriebsanlagen keine Beschwerden erhoben worden.
Die Landesstatistik 2013 weist im Punkt Berufungsverfahren ebenfalls
einen geringen Wert von knapp über 2 % der auf Antrag und von Amts
wegen durchgeführten Verfahren aus.

Beschwerden von
Anrainern

Die Anzahl von Anrainer- bzw. Nachbarbeschwerden habe laut Auskunft des Dienststellenleiters vor allem im vergangenen Jahr spürbar
zugenommen. Während im Jahr 2013 noch ca. 60 Beschwerden eingelangt wären, sei im Jahr 2014 eine Steigerung um rd. 50 % auf ca. 90
Beschwerden zu verzeichnen gewesen.

Zwangsstrafen nach
dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991

Bei der beispielhaften Einsichtnahme in die Akten betreffend die behördliche Bearbeitung von derartigen Anrainerbeschwerden war für die
Kontrollabteilung ersichtlich, dass vom geprüften Referat – unabhängig
von der allfälligen Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens – vereinzelt auch Geldstrafen als Zwangsmittel nach § 5 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991 (VVG) angedroht bzw. letztlich auch verhängt worden sind. Aus betraglicher Sicht belief sich die Summe der
vom geprüften Referat vereinnahmten Beträge (Einnahmen-Ist) im Jahr
2014 auf eine Höhe von € 535,00 (vier Teilzahlungen betreffend zwei
Zwangsstrafen) bzw. im Jahr 2013 auf € 1.510,00 (Zahlungen betreffend vier Zwangsstrafen).

Beschluss des Kontrollausschusses vom 02.07.2015:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 16.07.2015 zur Kenntnis gebracht.

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Zl. KA-02966/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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