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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf

- S.164

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Bezüglich der Einweisung des Rechnungsbetrages über die Post
563080 – Sonstige Aufwandsentschädigungen – im TA der betroffenen
Dienststelle 300010 Kultur hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass
diese Post nicht zutreffend ist und der Zahlungsvorgang vielmehr über
die dort einzurichtende Post „Schadensfälle“ abzuwickeln gewesen
wäre.
Im Anhörungsverfahren teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass in der
Zwischenzeit eine entsprechende Post eingerichtet worden sei und ab
2015 allfällige Beitragszuschläge, die nach § 410 (1) Z 5 iVm § 113 (4)
ASVG bzw. Ordnungsbeiträge nach § 56 (1) ASVG seitens der TGKK
vorgeschrieben werden, über die von der Kontrollabteilung empfohlene
Post 690000 – Schadensfälle abgewickelt werden würden.
Übernahme der
Kosten für Wasserballkappen

Bei einer Belegkontrolle hat die Kontrollabteilung eine Auszahlungsanordnung über € 540,00 überprüft. Es handelte sich um die Übernahme
der Kosten für die Anschaffung von Wasserballkappen für den Wasserball Club Tirol, welche über die Vp. „Sonstige Ausgaben – Verfügungsmittel der Bürgermeister“ abgewickelt worden war. Diesbezüglich
vertrat die Kontrollabteilung die Auffassung, dass diese Kostenübernahme Subventionscharakter hat und deshalb aus den zur Verfügung
stehenden Mitteln der städtischen Subventionstöpfe zu bedienen gewesen wäre.
Im Anhörungsverfahren wurde ausgeführt, dass die finanzielle Unterstützung im Wege der Verfügungsmittel des Herrn Vizebürgermeisters
dazu dienen sollte, dem Wasserballclub Tirol Badehauben mit dem
Innsbruck Logo zur Verfügung zu stellen. Seit über 20 Jahren werde im
Sportausschuss (auch nach entsprechenden Amtsvorlagen durch das
Sportamt und in Abstimmung mit dem jeweiligen Obmann des Ausschusses oder dem jeweiligen Sportreferenten) versucht, die Sportvereine Innsbrucks im Wege von Jahressubventionen, Veranstaltungssubventionen oder auch beim Sportstättenbau zu unterstützen.
Bisher sei es fast durchwegs gelungen, die Linie beizubehalten, Vereinen und Verbänden keine Bekleidungen (von den Schuhen bis zur
Mütze) zukommen zu lassen. Die jeweiligen Sportbekleidungen (egal
ob für Training oder Wettkämpfe) seien eigentlich immer im autonomen
Bereich der Sportarten verblieben. Somit sei auch das seinerzeitige
Begehren um Unterstützung beim Ankauf bzw. die Zurverfügungstellung von Wasserballkappen (Badehauben) nicht über die Subventionsschiene des Sportamtes getätigt worden. Vielmehr sei im gemeinsamen Gespräch mit dem Wasserballclub Tirol jener Inhalt abgeklärt
worden, dass diese Bademützen eine Wertschätzung gegenüber diesem Verein, der mehrfach hintereinander Österreichischer Meister geworden sei, darstellen solle. Darüber hinaus würden diese Wasserballkappen auch österreichweit und international aufgrund der InnsbruckLogo-Präsentation einen Mehrwert für die Stadt Innsbruck bedeuten.
Aus diesem Grund sei der Weg über die Verfügungsmittel gewählt
worden. Nach Rücksprache mit dem Sportamt werde auch in Zukunft
vorgeschlagen, diesen Weg (keine Bekleidungssubvention über den
Sportausschuss/Sportamt) beizubehalten.

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Zl. KA-02684/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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