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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07_Kurzprotokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.4

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-4-

ches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung eines Darlehens über
€ 3.892.000,-- (Zinssatz 0,38 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,38 %, mit vierteljährlicher
Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 21 Jahre, Rückzahlung in
84 vierteljährlichen Pauschalraten), das
die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) bei der UniCredit Bank
Austria AG zur Finanzierung der Umschuldung des ursprünglich von der
BAWAG PSK für das Wohnobjekt
Premstraße 24 - 26 zugezählten Darlehens, für das die Stadtgemeinde Innsbruck bereits die Haftung übernommen
hat, aufnimmt.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt, diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben
und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten der UniCredit Bank Austria
AG zu unterzeichnen.
7.

IV 8448/2018
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für zwei Sanierungsdarlehen von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei der
Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck zu deren
Umschuldung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2018:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürgin und Zahlerin nach
§ 1357 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung zweier
Darlehen über insgesamt € 1.354.000,-(Fixzinssatz von 0,66 % mit vierteljährlicher
Fälligkeit, Laufzeit 6 Jahre, Rückzahlung in
24 vierteljährlichen Pauschalraten), das die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) bei der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck zur Finanzierung der
Umschuldung des ursprünglich von der
BAWAG PSK für die Wohnobjekte "Sennblock" und Roseggerstraße 7 - 17 zugezählten Darlehens, für das die Stadtgemeinde
Innsbruck bereits die Haftung übernommen
hat, aufnimmt.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt, diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben
GR-Sitzung 12.07.2018

und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten der Tiroler Sparkasse
Bankaktiengesellschaft Innsbruck zu unterzeichnen.
8.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

8.1

IV 4171/2018
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2018:
Die Stadt Innsbruck unterstützt """"""""""""""""""""""""""""
""""""""""" hinsichtlich der Erneuerung der Kastenfenster im II. Obergeschoß Nord des
Gebäudes """""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" mit einem
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
Höhe von € 8.615,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
8.2

IV 4174/2018
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2018:
Die Stadt Innsbruck unterstützt den Verein
Ungarisches Studentenheim und Kulturzentrum hinsichtlich der Sanierung der Kastenfenster und der Mauertrockenlegung des
Gebäudes Richard-Wagner-Straße 3 mit
einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 10.420,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.