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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.123

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an die Bergbahnen Rosshütte Seefeld-TirolReith AG bezahlt.
Wenn dies eine Beratertätigkeit ist, muss
der Aufsichtsrat diese genehmigen, was
nicht passiert ist. Der Aufsichtsrat der Bergbahnen Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith AG
hat dem Geschäftsführer Mag. Frießer nie
eine Genehmigung für eine Beratungstätigkeit gegeben. Zudem gibt es auch keinen
Beratervertrag. Beratungsleistungen ohne
Vertrag sind irgendwie komisch.
Wir haben extra nachgefragt, ob es Aufzeichnungen über Beratungsleistungen
gibt? Das war nicht der Fall. Ich habe dann
recherchiert, wie man vorgegangen ist, als
der Aufsichtsrat für die PKBI eingerichtet
wurde. Erstens haben im Aufsichtsrat der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
(PKBI) bis zum letzten Jahr, als wir die
Richtlinien in Kraft gesetzt haben, alle ehrenamtlich gearbeitet. Es gab auch keine
Freikarten für die Nutzung der Bahn auf den
Patscherkofel.
Ich habe jetzt erfahren, dass der Geldfluss
in Form eines Beraterhonorars an die Bergbahnen Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith AG
fließt. In der Unterlage für die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2016 war tatsächlich eine Aufsichtsratsvorsitzendenentschädigung vorgesehen. Das stand als Entwurf in der Unterlage für die Vorbereitung
für die Gesellschafterversammlung.
In der Gesellschafterversammlung wurde
dann dieser Vorschlag abgelehnt, was auch
so aus der Anfragebeantwortung zu entnehmen ist. Für Beratungsleistung und Wissenstransfer im Zusammenhang mit der Umsetzung der geplanten und beauftragten Investitionsvorhaben, Behördenverfahren und
Betriebskonzepte am Patscherkofel erhält
die Bergbahnen Rosshütte Seefeld-TirolReith AG von der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKBI) einen monatlichen
Betrag von € 1.800,-- netto.
Warum wird, wenn es die Absicht war, ein
Aufsichtsratsvorsitzendengehalt oder eine
-entschädigung zu geben, der Text in Beratungsleistung an den Arbeitgeber des
Mag. Frießer geändert? Warum ist das der
Fall? Das habe ich erst durch das Studium
der alten Unterlagen entdeckt.

GR-Sitzung 14.07.2022

Jetzt stehe ich vor folgender Situation, dass
es keinen Beratervertrag, keine Genehmigung des Aufsichtsrates für die Beratertätigkeit sowie keine Aufzeichnungen über Beratungsleistungen gibt. Der Text, der damals
beschlossen wurde, war ganz klar, nämlich
die PKBI hat ein Beraterhonorar an die
Bergbahnen Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith
AG bezahlt. Wie kommt jetzt das Geld zu
Mag. Frießer? Das ist nicht so einfach, denn
wir sprechen letztlich von halböffentlichen
Mitteln. Die PKBI ist eine im öffentlichen Eigentum stehende Bergbahn.
Ich bin froh, dass ich an der Eröffnungsfeier
nicht teilgenommen habe, denn ich möchte
nicht die hohen Kosten von € 133.000,-- dafür verantworten. Außerdem habe ich
Mag. Frießer hinsichtlich des Punktes in der
letzten Gesellschafterversammlung nicht
entlastet. Der Aufsichtsratsvorsitzende
Mag. Verdross, der heute anwesend ist, war
dabei. Ich gab sowohl dem früheren Geschäftsführer als auch dem Aufsichtsrat
eine Entlastung ausgenommen dem angesprochenen Bereich, der noch nicht aufgearbeitet ist.
Das ist der heutige Stand. Die Frage war,
GR Mayer, ob Mag. Frießer von der PKBI
Geld bekommen? Das war nicht der Fall,
sondern das war ein Beraterhonorar von der
PKBI an die Bergbahnen Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith AG. Es gibt keine einzige
Überweisung von der PKBI an Mag. Frießer, daher habe ich wahrheitsgemäß ausgesagt, dass der Vorwurf, ich hätte gelogen,
nicht stimmt. An dem Punkt stehen wir jetzt.
Es erfolgt eine rechtliche Aufarbeitung. Der
Fehler ist im Jahr 2016 in der Generalversammlung passiert. Warum wurde der Vorschlag, Mag. Frießer ein Aufsichtsratshonorar von € 1.800,-- netto für den Vorsitz zu
geben, in ein Beraterhonorar der PKBI an
die Bergbahnen Rosshütte Seefeld-TirolReith AG umgewandelt?
Warum überweist die Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith AG den Betrag vierzehn Mal und
nicht zwölf Mal das Geld an Mag. Frießer?
Das muss die Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith
AG in ihrem Innenverhältnis selbst klären.
Wie die Sache am Ende ausgeht, weiß ich
nicht. Ich habe nur versucht, Klarheit hineinzubringen. Alle, die sich zu Wort gemeldet
haben, sagen, dass Mag. Frießer die Mittel
als Aufsichtsratsvorsitzendem zustehen.