Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.125

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- 768 -

GR Depaoli: Herr Bürgermeister, es stellt
sich nach wie vor die Frage, warum man
vier Jahre keine Kenntnis davon erlangt hat.
Ich hoffe auch im Sinne der Fraktion "Für
Innsbruck" zu sprechen.
Herr Bürgermeister, Du hast einen BeraterInnenstab, der eine Größe aufweist, die
noch kein/e Bürgermeister/in in Innsbruck je
hatte. Wenn diese MitarbeiterInnen nur so
gut wären, wie Du immer behauptest, dann
hätte man Dir spätestens nach drei Monaten auf die Schulter klopfen und anmerken
müssen, dass etwas nicht stimmt. Es kann
auch sein, dass der Bürgermeister solchen
Zurufen kein Gehör geschenkt hat.
Herr Bürgermeister, wenn Du als Eigentümer und höchster Vertreter der Stadt Innsbruck erst nach vier Jahren auf solche
Dinge draufkommst, traue ich mich zu sagen, dass ich Deine Kompetenz als Bürgermeister in Frage stelle.
57.2

MagIbk/41563/GfGR-AF/68/2022
Städtische Richtlinie über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern, Umsetzung bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften
(FPÖ)

Bgm. Willi: Die von Bgm.-Stellv. Lassenberger und MitunterzeichnerInnen eingebrachte dringende Anfrage (Seite 720) wird
gemäß Beilage beantwortet und in der Sitzung verlesen.
Die Beantwortung der dringenden Anfrage
gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 12.07.2022
wurde den Gemeinderatsmitgliedern im geschützten Bereich der Homepage der Stadt
Innsbruck vor Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 5 Stunden
40 Minuten.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich ersuche,
die Debatte zur Anfragebeantwortung zu eröffnen.

GR-Sitzung 14.07.2022

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):
Der Antrag auf Eröffnung der Debatte wird
angenommen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wir haben es
hier mit einer sehr interessanten Sache zu
tun. Die Anfragebeantwortung ist sehr aufschlussreich. Auch passt die vorherige Debatte bei der dringenden Anfrage gut zu dieser Sache.
Wenn ich alles richtig verfolgt habe, hat der
Gemeinderat vor einiger Zeit, also im
Jahr 2020, in Anlehnung an das Land Tirol
beschlossen, wie zukünftig die Entschädigung eines Aufsichtsrates sein soll. Der Gemeinderat hat dazu einen Beschluss gefasst. Ich gehe davon aus, dass der Gemeinderat das höchste Gremium in diesem
Haus ist. Das bedeutet für mich, dass der
Eigentümervertreter, der Herr Bürgermeister, angehalten ist, in der nächsten Generalversammlung der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft, bei der wir ein Vorschlagsrecht
haben, den Beschluss des Gemeinderates
kundzutun. Er muss zur Kenntnis bringen,
dass sich die Aufwandsentschädigungen
geändert haben.
Beschlossen und kundgetan muss es in der
nächsten Generalversammlung werden, damit eine Geltung erreicht wird. Wir haben in
der Anfrage formuliert, ob es irgendwo noch
Aufsichtsräte mit städtischer Beteiligung
gibt, bei denen die Richtlinien noch nicht
umgesetzt wurden. Das ist beim Internationalen Studentenhaus gemeinnützige
GmbH, der Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungs GesmbH (TIGEWOSI) und der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) der Fall.
Plötzlich kommt ein Hinweis auf eine Stadtsenatssitzung. Die Umstellung ist nicht zustande gekommen, weil in der Sitzung des
Stadtsenates kein Beschluss gefasst wurde.
Es gibt einen aufrechten Beschluss des Gemeinderates und des Stadtsenates, der genau regelt, wie viel Geld Aufsichtsräte bekommen. Es obliegt dem Stadtsenat eine
Sonderregelung zu treffen. Wenn ich mich
an die besagte Stadtsenatssitzung erinnere,
kann ich im Nachhinein betrachtet sagen,
dass Du, Herr Bürgermeister, die Sache
falsch aufgesetzt hast. Die Mitglieder der
Aufsichtsräte, die in der Stadtsenatssitzung