Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.230
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In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
Frage 1:
In welchen Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen wurde die vom Stadtsenat in
seiner Sitzung vom 15.07.2020 beschlossene Richtlinie bereits umgesetzt?
Antwort:
Tiroler Flughafenbetriebs GmbH
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
Congress und Messe Innsbruck GmbH
Innsbruck Marketing GmbH
Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH
Innsbrucker Stadtbau GmbH
Innsbrucker Soziale Dienste GmbH
Tiroler Landestheater und Orchester GmbH (Stadtsenatsmitglieder erhalten
keine Vergütung gemäß Richtlinien Punkt IV, Weitere Bestimmungen)
Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH (AR-Vorsitzender – Verzicht) (Stadtsenatsmitglieder erhalten keine Vergütung gemäß
Richtlinien Punkt IV, Weitere Bestimmungen)
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (AR-Vorsitzender –
Verzicht gemäß § 10. Organfunktionen in Konzern- oder Beteiligungsgesellschaften der Richtlinien für Dienstverträge von Managerinnen und Managern)
Innsbrucker Immobilien GmbH; Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG; Innsbrucker Immobilien Service GmbH; Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H. (AR-Vorsitzender – Vergütung fortgeführt) (Stadtsenatsmitglieder erhalten keine Vergütung gemäß Richtlinie Punkt IV, Weitere Bestimmungen)
Frage 2:
In welchen Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen wurde die vom Stadtsenat in
seiner Sitzung vom 15.07.2020 beschlossene Richtlinie noch nicht umgesetzt?
Welche Gründe standen einer Umsetzung jeweils entgegen? Bis wann soll eine
Umsetzung jeweils erfolgen?
Antwort:
Internationales Studentenhaus gemeinnützige GmbH (Sitzungsgeld bisher
€ 50,00 – einmalig; seit Generalversammlung am 17.05.2022 Sitzungsgeld
€ 100,00 -– einmalig, pro Sitzungstag); die GesellschafterInnen vertreten bisher die grundsätzliche Auffassung, dass eine studentische gemeinnützige
Einrichtung keine Vergütung an AufsichtsrätInnen (ehrenamtliche Tätigkeit
zum Wohle der Studentenschaft) zahlen soll; städtischer Geschäftsanteil
seit 2020: 25 %
Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (Behandlung in der Generalversammlung Juni 2022 – derzeit nur ein geringes
Sitzungsentgelt); städtischer Geschäftsanteil: 4,503 %
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