Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.237

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Diese Ausgabe – 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
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Antwort:

Es handelt sich um einen Vollzeitjob.

Frage 15:

Wie konkret sind die Arbeitszeiten des "Rangers" bzw. wer vertritt den "Ranger"
im Krankheitsfall, Urlaub etc.?

Antwort:

40 Wochenarbeitsstunden nach Dienstplan mit Tagesrandzeiten und Wochenenden, keine Vertretung.

Frage 16:

Welche konkreten Befugnisse hat der "Ranger"?

Antwort:

Er hat keine gesetzlich normierten Befugnisse. Diese liegt bei den WaldaufseherInnen. Sein Aufgabengebiet ist die BesucherInnenlenkung und das
Konfliktmanagement. Seine Befugnisse und Kompetenzen liegen in einer aktiven Ansprache und Information der NaturnutzerInnen.

Frage 17:

Verfügt der "Ranger" über eine eigene Dienstmarke, Uniform etc., um umgehend
als "Ranger" erkannt zu werden?

Antwort:

Er hat keine Dienstmarke, ist aber durch eine entsprechende Bekleidung
und Beschriftung durch "Ranger" und Innsbruck-Logo erkennbar.

Frage 18:

Verfügt der "Ranger" über einen Ausweis, mit welchem er sich als "Ranger" ausweisen kann?

Antwort:

nein

Frage 19:

Wenn ja, welche Behörde hat diesen Ausweis aufgrund welcher Rechtsgrundlage
ausgestellt?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 18.

Frage 20:

Wie kann der "Ranger" von Konfliktparteien umgehend kontaktiert werden, zumal
man dementsprechende Kontaktinformationen vergeblich sucht?

Antwort:

Vor Ort ist der Ranger für jede/n als Ansprechperson erkennbar und ansprechbar. Durch die intensive Öffentlichkeitsarbeit weiß jede/r Interessierte, dass der Kontakt zum Ranger über die Mag.-Abt. III, Wald und Natur,
herzustellen ist. Eine Kontaktaufnahme ist vor Ort als auch über das Amt jederzeit für jede/n möglich.

Frage 21:

Wie schafft es ein "Ranger" bei einem derart großen Einsatzgebiet, zeitnah bei
Konfliktsituationen vor Ort zu sein, um möglicherweise zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln?

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