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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.292

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Antwort:

Seit 15.04.2021 läuft die neue Aufsichtsratsperiode der Patscherkofelbahn
Infrastruktur GmbH. Mag. Werner Frießer hat laut Richtlinie der Landeshauptstadt Innsbruck betreffend die Qualifikation und Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern in Unternehmen mit Beteiligung der Landeshauptstadt
Innsbruck Sitzungsgeld pro Sitzung € 100,-- und eine Entschädigung von
jährlich von € 2.000,-- erhalten.
In der Generalversammlung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH am
06.05.2022 hat Mag. Werner Frießer sein Mandat als Aufsichtsratsvorsitzender der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH mit sofortiger Wirkung zurückgelegt.

Frage 6:

Wer hat wann die Höhe dieser Aufwandsentschädigung beschlossen?

Antwort:

Die Höhe der jährlichen Entschädigung als AR-Vorsitzender der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH für Mag. Werner Frießer wurde laut Richtlinie
der Landeshauptstadt Innsbruck betreffend die Qualifikation und Vergütung
von Aufsichtsratsmitgliedern in Unternehmen mit Beteiligung der Landeshauptstadt Innsbruck (Sitzungsgeld pro Sitzung € 100,-- und eine Entschädigung von jährlich von € 2.000,--) im Wege eines Umlaufbeschlusses des Alleineigentümers Stadt Innsbruck am 01.07.2021 festgelegt.

Frage 7:

Bis zu welchem Zeitpunkt wurden diese Zahlungen nicht an das Aufsichtsratsmitglied Mag. Frießer persönlich, sondern an die Bergbahnen Rosshütte getätigt?

Antwort:

Diese Frage bezieht sich nicht auf die jährliche Entschädigung oder Vergütung bzw. das Sitzungsgeld als AR-Vorsitzender von Mag. Werner Frießer
(siehe Fragen 5 und 6).
Die bezeichneten monatlichen Zahlungen in Höhe von € 1.800,-- netto
(€ 2.160,-- brutto) an die Bergbahnen Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith AG resultieren aus einem Beschluss der Generalversammlung der Patscherkofelbahnen GmbH & Co KG, der Generalversammlung der Patscherkofelbahnen
GmbH und der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH vom 25.03.2016.

Frage 8:

Warum wurde dieser Weg gewählt?

Antwort:

Wenn sich die Frage auf die monatlichen Zahlungen in Höhe von € 1.800,-netto an die Bergbahnen Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith AG bezieht, wird auf
die Organe bei der Generalversammlung vom 25.03.2016 und die Beschlussfassungen verwiesen.

Frage 9:

Sie sagen: "Das Innenverhältnis zwischen Rosshütte und Mag. Werner Frießer
geht mich nichts an". Wenn Sie dieses Innenverhältnis nichts angeht, es Sie nicht
interessiert und Sie es nicht kennen, ist es ja nochmals erstaunlicher und unverständlicher, dass Sie es zulassen, dass einfach irgendein Unternehmen Zahlun-

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