Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.310

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Aus dem oben angegebenen Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:

1. Warum haben Sie in dieser Causa diesen gewaltigen rechtlichen Aufwand gegen mich
betrieben anstatt politisch Rede und Antwort zu stehen?
2. Wie hoch sind/waren Ihre Anwaltskosten in dieser Causa?
3.

Haben Sie diese Kosten privat bezahlt?

4.

Wenn nein, warum nicht?

5.

Wenn nein, wer hat diese Kosten dann übernommen?

6.

Haben Sie diese Kosten über das Budget der Stadt Innsbruck bezahlt?

7.

Wenn ja, warum?

8. Wenn ja, über welche Budgetposition?
9.

Sie haben bei mir als Gemeinderat durch Ihre Vorgangsweise ebenso Kosten fü r die
rechtsanwaltliche Vertretung verursacht. Nachdem die Staatsanwaltschaft Innsbruck ja nun
die Wahrheit meiner Aussage als Grund für die Einstellung des Verfahrens genannt hat,
werden Sie mir meine Kosten ersetzen?

10. Wenn nein, warum nicht?
11. Meine Aussagen, deretwegen Sie eine Verfolgung meiner Person in die Wege geleitet haben,
haben sich als wahr erwiesen. Werden Sie sich bei mir für Ihre (zumindest überschießende)
Vorgangsweise entschuldigen?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Wenn ja, wann und in welcher Form?
14. Als Wiedergutmachung für Ihre im negativen Sinne einmalige Vorgangsweise fordere ich Sie
auch auf, EUR 1.000-, an die unabhängige Hilfsorganisation für notleidende Kinder in Tirol
,,Rettet das Kind Tirol" zu spenden (Spendenkonto: IBAN: AT54 5700 0540 1102 7760) .

Werden Sie dieser Aufforderung nachkommen?
15. Wenn ja, wann?
16. Wenn nein, warum nicht?
17. Wie oft haben Sie als Bürgermeister der Stadt Innsbruck bereits von Gemeinderäten einen
Widerruf und eine Unterlassung von Aussagen eingefordert?
18. Wie oft hat es dann auch einen entsprechenden Widerruf gegeben?
19. Wie oft haben Sie als Bürgermeister der Stadt Innsbruck bereits Gemeinderäte bei der
Staatsanwaltschaft wegen übler Nachrede gern. § 111 StGB angezeigt?
20. Was war hier das jeweilige Ermittlungserge nis der Staatsanwaltschaft?

Innsbruck, am 14. Juli 2022