Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.335

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BEGRÜNDUNG

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat eine Stelle im Referat „Geographisches
Informationssystem" in Vollzeitbeschäftigung ab August 2022 zu besetzen.
In der Stellenausschreibung lautet es unter anderem wie folgt:

,,Für Neuaufnahmen in den städtischen Dienst ist die Erfüllung des COV/019-lmpfpflichtgesetzes Voraussetzung. Die Einhaltung des COVID-19lmpfpflichtgesetzes wird auch während des aufrechten Dienstverhältnisses
vorausgesetzt. "

Der freie und gleiche Zugang zum Arbeitsmarkt ist zu garantieren .

Das geschieht mit gegenständlicher Stellenausschreibung nicht. Ganz im Gegenteil.

Es werden unzulässige Anforderungen an den Bewerber gestellt, die eine
Personengruppe bevorzugt und andere unzulässigerweise vom Zugang zu dieser
Arbeitsstelle ausschließt. Das stellt somit einen klaren und krassen Fall von
Diskriminierung dar.

Das Anforderungsprofil an einen Bewerber kann menschliche und fachliche
Eigenschaften und Kenntnisse sowie allenfalls technische Erfordern isse enthalten. Es
können und dürfen jedoch nicht gesundheitliche Aspekte, respektive der Umgang des
Bewerbers mit seiner Gesundheit eine Rolle spielen . Jedenfalls nicht bei der
Besetzung einer (Verwaltungs-)Stelle als Vermessungstechnikers in Anstellung bei
der Stadt Innsbruck.

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