Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.344

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Diese Vorgangsweise ist einer ressortverantwortlichen Stadträtin unwürdig, und
schadet nicht nur dem politischen Amt, sondern auch der Stadt Innsbruck. Dass auch
Abteilungen des Stadtmagistrats in dieses durchschaubare politische Spiel hineingezogen werden, ist absolut inakzeptabel u11d abzulehnen!
Welcher verkehrstechnische Amtssachverständige in den letzten Wochen immer wieder Lokalaugenscheine bzw. Beobachtungen an der Mühlauer Brücke lt. Stellungnahme vorgenommen hat, bleibt die ressortverantwortliche Stadträtin Mag.a Schwarz! dem Gemeinderat
der Stadt Innsbruck in den gegenständlichen gemeinderätlichen Unterlagen schuldig.
-

Auch das zeigt mit welcher Unprofessionalität Stadträtin Mag.a Schwarz! ihr politisches Amt ausübt, zumal man nur hoffen kann, dass der Name des verkehrstechnischen Amtssachverständigen aus taktischen Motiven in der Stellungnahme nicht erwähnt wurde. Auf alle Fälle wurde es den Mitgliedern des Gemeinderates dadurch
massiv erschwert noch vor der Gemeinderatssitzung mit dem verkehrstechnischen
Amtssachverständigen das persönliche Gespräch für mögliche offene Fragen zu suchen.

Dass es keine ausführliche mit Fakten unterlegte schriftliche Stellungnahme des verkehrstechnischen Amtsverständigen gibt, ist gelinde gesagt settsam, zumal die gemeinsame Stellungnahme der Mag.-Abt. 111, Verkehrsplanung, Klimaschutzstrategien, und der Mag.-Abt. III,
Straßenverkehr und Straßenrecht, vom 21.06.2022 ohnehin lediglich nur über 1.204 Zeichen
mit Leerzeichen verfügt, also nur geringfügig mehr als ein Fraktionsbeitrag in "Innsbruck informiert".

Welches ideologische Ziel die ressorverantwortliche Stadträtin Mag.8 Schwarz! mutmaßlich
mit den verkehrsplanerischen Maßnahmen bei der Mühlauer Brücke tatsächlich verfolgt, verrät folgender Satz in der Stellungnahme:
Positiver Effekt ist, dass einerseits damit der sensible innerstädtische Bereich von
Verkehrsüberlastungen geschützt und andererseits ein gewisser Widerstand für den
reinen motorisierten Durchzugsverkehr bewirkt wird.

Mit dieser ideologischen politischen Aussage, die eigentlich nicht vom verkehrstechnischen Amtsverständigen kommen kann, zumal selbiger zur Objektivität allen Verkehrsteilnehmern gegenüber von Amts wegen verpflichtet ist, gibt die Stadträtin offen
zu, dass die verkehrsplanerischen Maßnahmen bei der Mühlauer Brücke bewusst so stattgefunden haben, um den Autofahrern, den Motorradfahrern, aber auch dem motorisierten Berufsverkehr, seien es Lieferanten und Handwerksbetriebe, das Leben schwer zu machen.
Dass man mit dem Status quo der verkehrsplanerischen Maßnahmen bei der Mühlauer Brücke auch der Wutschaft schadet, ist der ressortführenden Verkehrsstadträtin Mag.a Schwarz!
scheinbar egal. Das längere Anfahrtszeiten von Handwerksbetrieben vom Endkunden bezahlt werden müssen, ebenso. Das in Zeiten der Inflation und der Teuerung.
Dass es aus Sicht der lnnsbrucker Verkehrsstadträtin Mag.a Schwarz! ein positiver Effekt ist,
dass ein gewisser Widerstand für den reinen motorisierten Durchzugsverkehr bewirkt wird,
ist völlig inakzeptabel, da von diesem gewissen Widerstand für den reinen Durchzugsverkehr
auch die Linienbusse der IVB und des WT betroffen sind, und somit die Nutzer von Öffis!
Dies scheint Stadträtin Mag. 8 Schwarz!, die ihr Amt nur dem Radverkehr verschrieben hat,
ebenfalls egal zu sein.
-

Bis heute hat Uschi Schwarz! nicht akzeptiert, dass sie als Verkehrsstadträtin für alle
Verkehrsteilnehmer Verkehrspolitik machen muss, und ihr Ressort keine Zweigstelle
der lnnsbrucker Grünen ist.

Ebenso ist nicht nachvollziehbar, warum lt. Stellungnahme der sensible innerstädtische Bereich von Verkehrsüberlastungen aufgrund der verkehrsplanerischen Maßnahmen geschützt