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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.43

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21.

Maglbk/38099/LA-LSA/1/SAG/2

Geschäftslokal) vermietet werden. Die
Einbringung der vertragsgegenständlichen Liegenschaft erfolgt sohin zum
Zwecke der zeitgemäßen Verwaltung
von städtischen Grundstücken, aber
auch zum Zwecke der Erhaltung, Modernisierung, Entwicklung und Bebauung städtischer Liegenschaften und erfolgt die Übertragung der gegenständlichen Liegenschaft seitens der Stadt
Innsbruck somit insbesondere auch mit
der Aufgabe der Verwaltung und Vermietung, Instandhaltung und Modernisierung der gegenständlichen Liegenschaft.

Einbringung der Grundstücke in
KG Wilten in die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.07.2022:
1.

Die Stadt Innsbruck bringt die Liegenschaft EZ 534 KG Wilten, bestehend
aus den Grundstücken 784 und 785 mit
der Liegenschaftsadresse Stafflerstraße 5 in Innsbruck, unentgeltlich in
die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) zum Zwecke der Verwaltung
und Vermietung dieser Liegenschaft
ein.

2.

Die lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) räumt der Stadt Innsbruck
ein Belastungs- und Veräußerungsverbot an den Grundstücken 784 und 785
KG Wilten ein. Ausgenommen von diesem Belastungs- und Veräußerungsverbot ist die Belastung der Liegenschaft mit Durchleitungs- und Durchfahrtsrechten.

3.

Die Stadt Innsbruck übernimmt keine
wie immer geartete Gewähr und Haftung für ein bestimmtes Ausmaß, einen
bestimmten Zustand bzw. eine bestimmte Verwendbarkeit oder eine Kontaminierungsfreiheit des Kaufgegenstandes. Die lnnsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) übernimmt die
vertragsgegenständliche Liegenschaft,
wie diese liegt und steht, und mit den
bereits auf der Liegenschaft bestehend
Bestandverträgen.

4.

Die lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) hat in ihrer Tätigkeit die
Stadt Innsbruck in der Erfüllung ihrer
Aufgaben zu unterstützen, so in der Erfüllung ihrer Aufgaben in allen Bereichen der Daseinsfürsorge, insbesondere als Eigentümerin von Liegenschaften, die der Sozialpflichtigkeit unterworfen sind. Die Gesellschaft hat
sich selbst an dieser Sozialpflichtigkeit
zu orientieren.
Das auf der vertragsgegenständlichen
Liegenschaft befindliche Gebäude ist
vermietet und sollen auch die derzeit
leerstehenden Einheiten (Wohnung,

GR-Sitzung 14.07.2022

Die Stadt Innsbruck hat nahezu sämtliche bebauten Liegenschaften in die
lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG eingebracht. Es ist Aufgabe der
Stadt Innsbruck, bebaute Liegenschaften zu verwalten, zu erhalten und künftig zu entwickeln. Eben diese Aufgabe
wird mit der gegenständlichen Einbringung der lnnsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG übertragen.
5.

Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Einbringungsvertrages verbundenen Steuern,
Kosten, Gebühren und Abgaben, einschließlich der Kosten der Einholung
der erforderlichen verwaltungsbehördlichen Genehmigungen und der notariellen Beglaubigungen, trägt die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG).
Die Stadt Innsbruck trägt eine allfällige
lmmobilienertragsteuer. Dazu wird jedoch festgehalten, dass die gegenständliche Einbringung auf der Grundlage des Art. 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 stattfindet und dafür die
steuerlichen Sonderregelungen für die
Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften in Anspruch genommen werden. Da die Stadt Innsbruck zu 100 % an der lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) beteiligt
ist, steht diese Gesellschaft unter dem
herrschenden Einfluss der Stadt Innsbruck als Körperschaft öffentlichen
Rechts und sind diese Ausgliederung
und dieses Rechtsgeschäft demnach
von der Gesellschaftsteuer, der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr,