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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.73

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- 716 -

Wenn wir mit den Abänderungsanträgen so
weitermachen, werden wir in ein Desaster
laufen. Das ist für mich keine Vorgangsweise.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, 2 Stimmen; gegen FPÖ und
GERECHT, 8 Stimmen)
Vorstehender Abänderungsantrag von
GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen wird
abgelehnt.
Beschluss (einstimmig):
Dem Bezirksverband Innsbruck-Stadt wird
eine Jahressubvention in Höhe von
€ 70.000,-- genehmigt.
37.3

MagIbk/39755/SUB-KU/3
Dachsbau Kulturverein, Endkonzert zu Sportveranstaltung

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRin Bex, BSc, GRin Dipl. Soz.Wiss.in Arslan, GRin Hörmann und ALI,
4 Stimmen; einstimmig):
Dem Kulturverein Dachsbau wird eine Subvention in Höhe von € 0,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
GR Wanker referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom 30.06.2022:
38.

Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit für den Bereich "Sport"

38.13 Maglbk/46567/SUB-SP/1
Muttereralm Bergbahnen Errichtungs-GmbH
GR Kunst: Bereits letztes Jahr haben wir
eine Subvention von zirka € 200.000,-- gewährt. Daher möchte ich kurz ausführen,

GR-Sitzung 14.07.2022

warum wir diesem Ansuchen nicht zustimmen. Gemäß der Subventionsordnung § 3
Abs. 2 muss jeder Subventionswerber eine
angemessene Eigenleistung, einen Beitrag,
beibringen.
Ich habe mir den Jahresabschluss der genannten Firma ausgedruckt, der kostenpflichtig ist. Den Betrag von € 10,90 bezahle
ich aber gerne. Der Jahresabschluss vom
31.10.2021 hat eine Bilanzsumme von
€ 11.882.462,--. Davon bei der Aktiva einen
Kassabestand, Schätzguthaben bei Kreditinstituten von € 1,8 Mio.
Auf der Passivaseite bestehen Kapitalrücklagen von über € 8,9 Mio. Ich verstehe daher nicht, warum die Gesellschaft nicht einen gewissen Beitrag selbst finanzieren
kann. Meiner Meinung nach müssten schon
Mittel eingezahlt werden.
Zweitens möchte ich erwähnen, dass dies
heute bereits die fünfte Kapitalgesellschaft
ist, der wir eine Subvention gewähren. In
der Subventionsordnung steht, dass ein
strenger Maßstab darin anzuwenden ist.
Daher finde ich, dass viel mehr aussortiert
und viel strenger vorgegangen werden
muss, damit die Kapitalgesellschaften, die
meistens gewinnorientiert sind, nicht so
hohe Subventionen bekommen.
Drittens: Gemäß § 5 Abs. 4 Subventionsordnung möchte ich hinterfragen, wie es mit
einem Bezug zur Stadt Innsbruck aussieht.
Letztes Jahr hat die Firma zum Teil noch
dem Tourismusverband Innsbruck und
seine Feriendörfer (TVB) gehört. Jetzt gehört die Firma keinem österreichischen Unternehmen mehr, sondern einem ausländischen. Der Bezug zur Stadt Innsbruck ist
nicht gegeben, denn die Adresse ist Nockhofweg in Mutters. Sollen wir Mittel genehmigen, damit einige Innsbrucker die Muttereralmbahn nutzen können? Das ist für
mich kein Verweis auf die Stadt Innsbruck.
Gemäß den genannten drei Punkten können wir dem Antrag nicht zustimmen.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GR Mag. Krackl: GR Kunst, ich danke Dir
für die Ausführungen, die für uns neue Informationen bringen, die wir nicht nachvollziehen können. Daher werden wir uns bei der
Abstimmung der Stimme enthalten.