Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.111
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nen Pflasterarbeiten südlich des Sparkassendurchganges und südlich der Annasäule inklusive des Brunnenbaus. Details
können auf der Internetseite www.mariatheresien-straße.at abgerufen werden.
Zu Frage 6.: Behinderungen bestehen wie
unter Punkt 5. beschrieben. Hinsichtlich
einer allenfalls notwendigen Entfernung
der Baustelleneinrichtung des Leitungs-,
Straßen- und Pflasterbaus bezüglich eines
ungestörten Durchzuges des Landesumzuges westlich der Annasäule, stehen die
Anforderungen der Organisationsleitung
des Landesfestumzuges noch aus. Die
Mag.-Abt. III, Tiefbau, wartet hart darauf.
Zu Frage 7.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 6.
Zu Frage 8.: Es gab eine Fülle von
Informationsangeboten.
Zu Frage 9.: Die Stadt Innsbruck hat die
gesamte Realisierungsphase über die
Projektleitung der Neugestaltung MariaTheresien-Straße unter anderem mit
folgenden Informationsangeboten
begleitet:
-
Anschläge in allen Gebäuden,
-
persönliches Anschreiben zum
Baubeginn an alle AnrainerInnen,
-
Präsentation des Vorhabens mit
Ladung aller AnrainerInnen,
-
wöchentliche Baubesprechungen
jeweils Dienstag 8.30 Uhr unter Einladung aller AnrainerInnen,
-
persönliche Besuche aller Betriebe
durch Projektleitung und PR-Beraterin,
-
persönliche Abstimmungsgespräche
mit Unternehmen,
-
Bereitstellung von Informationsfoldern,
-
Bereitstellung von Plakaten,
-
Abhaltung von Arbeitskreissitzungen
mit den Unternehmen (in der Zwischenzeit wurden zehn Arbeitskreissitzungen abgehalten),
-
Abstimmung mit Straßensprechern,
-
Anbot einer direkten Ansprechpartnerin in der Mag.-Abt. III, Tiefbau,
GR-Sitzung 9.7.2009
-
Anbot der Zusammenarbeit mit der
PR-Agentur der Stadt Innsbruck
-
Info-Point an Ort und Stelle mit
Angabe der Kontaktadressen,
-
Gestaltung und Service der Internetseite www.maria-theresien-strasse.at,
-
regelmäßige Aussendung von
Newslettern,
-
Gestaltung der Bauzäune mit Angabe
der Internetadresse,
-
zahlreiche Presseaussendungen,
-
Medienberichte in Tages-, Wochen
und Monatspresse sowie Rundfunk.
Zu Frage 10.: Eine zahlenmäßige Erfassung der Kontakte besteht nicht, weder
der einlaufenden Beschwerden, noch des
einlangenden Lobes, der Wünsche und
Anregungen.
Zu Frage 11.: Die Behandlung der
Beschwerden richtet sich nach den
inhaltlichen Erfordernissen. Zahlreiche
Beschwerden mit konkretem Bezug
konnten im Zuge der örtlichen Bauabwicklung geklärt werden, einzelne Beschwerden wurden mit der Verkehrsbehörde
erledigt.
Zu Frage 12.: Die Schwellen für den
Radverkehr brachten eine örtliche
Geschwindigkeitsreduzierung. Bewusstseinsbildung wurde durch Aktionen, wie
zum Beispiel das Verteilen von Äpfeln und
Zitronen durch den Verkehrsstadtrat und
SchülerInnen an vorbildliche VerkehrsteilnehmerInnen bzw. bei Fehlverhalten das
andere Obst, gefördert.
Zu Frage 13.: Eine Evaluierung des
Erfolges wurde nicht durchgeführt.
Zu Frage 14.: Mit AnrainerInnen vereinbarte Maßnahmen stehen noch aus, weil
diesbezüglich keine konkreten Vorschläge
gekommen sind. Diese beinhalten die
Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung
verantwortungsbewusster Fahrweise und
eine Sperre für den Radverkehr bei
Unterschreitung einer Mindestdurchfahrtsbreite von 4,0 m.
Zu Frage 15.: Bei Unterschreitung einer
Mindestdurchfahrtsbreite von 4,0 m soll
der Radverkehr unterbunden werden
(Schiebestrecke).