Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.133
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2. Verweis auf bereits stattgefundene
Prüfungen
Hinweis
Die angesprochenen Berichte des LRH und der KA über die Prüfung
der OSVI und von Teilbereichen der Gebarung des Vereines
Innsbruck-Tirol 08 sind diesem Bericht als Anlage 1 und 2
angeschlossen.
Abgrenzung der
damaligen Prüfungsschwerpunkte des
LRH und der KA
Der LRH und die KA betonen an dieser Stelle ausdrücklich, dass
ihre damaligen Prüfungsinhalte grundlegend andere waren. Ausgehend von der generellen Tatsache, dass zwei eigenständige
Rechtspersönlichkeiten (GmbH bzw. Verein) geprüft worden sind,
waren auch die von den Prüfern zur Bearbeitung ihrer Prüffelder
angeforderten bzw. eingesehenen Unterlagen verschieden. Ohne in
diesem Zusammenhang ins Detail gehen zu wollen, wird dazu
beispielhaft festgehalten, dass die zahlen- bzw. betragsmäßigen
Aussagen im Bericht des LRH u.a. aus der Kostenstellenrechnung
bzw. den Kostenartenkonten der OSVI resultieren, während die
monetären Ausführungen der KA großteils auf der ihr im Zuge der
seinerzeitigen Prüfung vorgelegten „Endrechnung Fanzonen und
Fanmeile EURO 2008“ per 30.11.2008 sowie der mit Schreiben des
Leiters der Geschäftsstelle am 23.12.2008 übermittelten „OffenePosten-Liste Verein Innsbruck-Tirol 08“ basieren.
Berichte der
Rechnungsprüfer
Der LRH und die KA weisen zudem darauf hin, dass der Verein
Innsbruck-Tirol 08 auch einer internen Kontrolle gem. § 14 Abs. 2
der Vereinsstatuten durch die Rechnungsprüfer unterzogen worden
ist. Der Vollständigkeit halber wird dazu festgehalten, dass die
Rechnungsprüfer ihre Kontroll- und Prüftätigkeit gem. Vereinsgesetz
2002 bzw. Vereinsstatuten erfüllt und in ihren beiden schriftlichen
Prüfberichten vom 20.12.2007 sowie 9.1.2009 dem Verein Innsbruck-Tirol 08 jeweils zusammenfassend „eine ordentliche Buchführung und Rechnungslegung“ bzw. „ein sehr zufrieden stellendes
Ergebnis der Prüfung“ attestiert hatten.
Stellungnahme der
OSVI
Die OSVI ist als Auftragnehmer des Vereins Innsbruck/Tirol 08 auf
Grund der abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen tätig.
Diese Vereinbarungen besagen, dass die OSVI kein wirtschaftliches
Risiko zu tragen hat, soweit die Budgets ausgabenseitig eingehalten
werden; Verschiebungen innerhalb der genehmigten Budgets sind
nach Vertrag ausdrücklich zulässig.
Die
vertraglich
vereinbarten
Kontrollrechte
wurden
den
Ansprechpartnern des Vereins jederzeit gewährt, die wirtschaftlichen
Daten wurden mehrfach nachweislich übermittelt. Aus den
Feststellungen des Landesrechnungshofes und des städt.
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