Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.153

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3. Abrechnung Fanzonen und Fanmeile

Vergnügungssteuer nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz
1982 LGBl. Nr. 36/1982, idF 112/2001 seitens der Stadt Innsbruck
vorgeschrieben. Die nachträgliche Einhebung der Vergnügungsteuer
wird daher die Forderungen der OSVI an den Verein weiter erhöhen.

Erlöse lt.
Aufzeichnungen/noch
zu erwartende
Einnahmen

Die Erhöhung im Bereich der Erlöse beruht primär auf einer Rückerstattung der Betreibergesellschaft in der Höhe von € 20.480 aufgrund der wetterbedingten Absage einer Veranstaltung und auf einer
Ausgangsrechnung an die Stadt Innsbruck für den Eröffnungsabend
in der Höhe von € 27.000. Beide Ausgangsrechnungen sind auf den
31.12.2008 datiert und fanden daher in die „Endrechnung“ zum
30.11.2008 keinen Eingang. Des Weiteren mindern noch zu
verrechnende Stornobuchungen (- € 8.758) den ursprünglich
angeführten Erlösbetrag .Die in der „Endrechnung Fanzonen und
Fanmeile EURO 2008“ angeführten noch zu erwartenden Einnahmen von € 83.393 spiegeln sich zum Teil in der oben beschriebenen
Erlössteigerung wider, weitere Erlöse scheinen in der Kostenrechnung der OSVI nicht auf.

Verkauf durch den
Verein –
Sponsoreinnahmen
Verein direkt

Diese Einnahmenposition in der Höhe von € 189.280 kann lt.
Rechnungswesen OSVI nicht in die Endrechnung aufgenommen
werden, da es sich hierbei um direkte Einnahmen seitens des
Vereines handelt.

Stellungnahme der
OSVI

Die Vereinnahmung des Betrages
ausschließlich durch den Verein.

Akontozahlungen

Die vom Verein an die OSVI geleisteten Akontozahlungen für die
Betreuung der VIP Zone Seegrube belaufen sich in Summe auf
€ 686.337. Hierbei kam es im Zuge der Korrekturen zu keinerlei
Verschiebungen.

Sicherheitskosten

Die marginale Differenz von € 65 steht im Zusammenhang mit
nachträglichen Stornobuchungen für einen Bescheid bzw. Versicherungsaufwendungen.

Gesamtbetrag

In der „Endrechnung Fanzonen und Fanmeile EURO 2008“ zum
30.11.2008 wurde ein positiver Gesamtbetrag von € 405.558
ausgewiesen. Aufgrund der oben beschriebenen Differenzen (in
Summe € 377.605) fiel dieser in der korrigierten Abrechnung per
3.3.2009 mit € 27.953 deutlich geringer aus.

25

von

€ 189.280

erfolgt