Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.16

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 461 -

Geleise gelegt werden, müssen vorher
Leitungen, sofern sie im Weg sind, verlegt
werden. Die erforderlichen Lagepläne
wurden bereits vorgelegt und die Arbeiten
für die Leitungsumlegungen werden nach
der endgültigen Fixierung der Trassenlage
beginnen.
Nächste Schritte:
Zunächst steht der ganze Block Behördenverfahren an. Wir brauchen ein
Baugenehmigungsverfahren gemäß
Eisenbahngesetz und ein straßenrechtliches Genehmigungsverfahren nach dem
Tiroler Straßengesetz getrennt nach
Landes- und Gemeindestraßen.
Begutachtet werden im eisenbahnrechtlichen Verfahren folgende Fachbereiche:
-

Straßenbautechnisches Gutachten

-

eisenbahnbautechnisches Gutachten

-

elektrotechnisches Gutachten für
Fahrstromversorgung

-

brückenbautechnisches Gutachten

-

lärm- und erschütterungstechnisches
Gutachten

-

Gutachten über betriebliche Maßnahmen des Einsenbahnbetriebes

-

Koordinierung mit Kraftfahrlinienbehörde.

Die eisenbahnrechtliche Verhandlung
kann erst beantragt werden, wenn alle
Gutachten vorschreibungsfreie Tatbestände aufweisen. Es müssen alle strittigen
Punkte aus diesem Themenfeld im
Vorhinein tatsächlich erledigt sein.
Für die straßenrechtliche Genehmigung im
Bereich der städtischen Straßen ist ein
straßenbautechnisches Gutachten zu
erstellen. Für die Landesstraßen wird ein
Amtssachverständiger des Landes Tirol
die Begutachtung durchführen.
In der Folge sind dann weitere Schritte
notwendig:
-

Befassung im Stadtsenat und
Gemeinderat

-

Abwicklung Fremdgrundinanspruchnahmen

-

Laufende Koordination Pema Projekt
Brunecker Straße (einvernehmliche

GR-Sitzung 9.7.2009

Festlegung der Baulinien, Kurvenradien usw.)
-

Ausschreibung aller Bauleistungen

-

Erstellung Finanzierungsplan für die
nächsten Jahre.

Zeitplan:
Die Gleistrassen werden bis August 2009
geplant. Viel Zeit haben wir dafür also
nicht mehr. Die UVP-Voranfrage sollte in
knapp zwei Monaten beantwortet sein. Die
Genehmigungsverfahren eisenbahnrechtlicher Art und nach dem Tiroler Straßengesetz sollten bis Ende September 2009
abgeführt werden, damit dann die
Leitungsbetriebe, beginnend im Juli 2009
bis Mai 2011, ihre planerischen Arbeiten
abwickeln können.
Parallel dazu gibt es immer auch Realisierungsmaßnahmen. Diese Bauarbeiten
sollten beginnend im März 2010 bis
August 2011 abgeschlossen sein. Der Bau
der Gleistrasse kann im Zeitraum Juni
2010 bis September 2011 erfolgen.
Grundlage für diese Überlegungen sind
die Grundsatzbeschlüsse und der
Gesamtfinanzbedarf, welche im Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck als
auch im Tiroler Landtag gefasst wurden.
Wie Sie anhand der Computer-Präsentation erkennen können, wurde der Finanzbedarf nicht nach einzelnen Bauabschnitten, sondern nach verkehrlichen Abschnitten dargestellt. Das belegt auch noch
einmal die Notwendigkeit der Überarbeitung dieses Finanzierungsplanes. Wir
müssen jetzt die Kosten den exakten
Abschnitten zuordnen. Mit dieser Maßnahme wurde bereits begonnen.
Marketing/Öffentlichkeitsarbeit:
Auch im Bereich Marketing/Öffentlichkeitsarbeit ist noch etliches zu tun. Vorbereitet
wird eine Präsentation, die im Bedarfsfall
bei Gesprächen zum Thema Straßen/Regionalbahn herangezogen werden
kann. Wir bereiten auch Stadtteilgespräche vor, wie sie in ähnlicher Weise im
Zuge der Arbeiten in der Andreas-HoferStraße durchgeführt wurden. Weiters
versuchen wir immer im Gesamtzusammenhang darzustellen, welche anderen
begleitenden Baumaßnahmen im Kontext
zur Straßen-/Regionalbahn stehen.