Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.168
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4. Vereinsstrukturen
Aufgaben des
Vorstandes
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Der Vorstand hat
primär
•
ein Rechnungswesen mit laufender Aufzeichnung der
Einnahmen/Ausgaben einzurichten,
•
den Jahresvoranschlag, Rechenschaftsbericht und den
Rechnungsabschluss zu erstellen,
•
die Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss zu informieren
und
•
das Vereinsvermögen zu verwalten.
Aufgaben des
Schriftführers
Der Schriftführer hat die Vorsitzenden des Vereines bei der Führung
der Vereinsgeschäfte zu unterstützen. Schriftliche Ausfertigungen
des Vereines bedürfen zu ihrer Gültigkeit laut der statutenmäßigen
Vertretungsregelung der Unterschriften eines der Vorsitzenden und
des Schriftführers.
Rechnungsprüfer
Als Rechnungsprüfer des Vereines wurden ein Mitarbeiter der
Abteilung Buchhaltung, Amt der Tiroler Landesregierung, und ein
Mitarbeiter der Magistratsabteilung IV/Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Den
Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die
Prüfung der Finanzgebarung des Vereines im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße
Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die
erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Bestellung der
Vereinsorgane
erfolgte ohne Wahl in
der
Generalversammlung
Die Kontrolleinrichtungen weisen in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass sämtliche Vereinsorgane (1. und 2. Vorstand, Schriftführer
und Rechnungsprüfer) ohne formelle Wahl in der Generalversammlung bestellt wurden.
Haftung laut
Vereinsgesetz 2002
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass
gem. § 24 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 66/2002 zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 124/2005, Organwalter schadenersatzpflichtig werden können, wenn sie schuldhaft unter anderem
Vereinsvorhaben ohne ausreichende finanzielle Sicherung in Angriff
nehmen oder ihre Verpflichtungen betreffend das Finanz- und
Rechnungswesen des Vereines missachten.
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