Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.187

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Die Kontrollabteilung führte eine gesamthafte Verifizierung der
angefallenen Sicherheitskosten auf Basis der Belege und Rechnungen
durch.
Generelle
Feststellung

Die landläufige Annahme, dass in den „Sicherheitskosten“ lediglich die
Kosten für Blaulichtorganisationen und Security verrechnet werden, ist
nicht zutreffend. Die Kontrollabteilung stellte fest, dass neben diesen
Kosten auch andere im Zusammenhang mit Sicherheit stehende
Ausgaben (z.B. Personalkosten für Bewachung, Planung und Kontrolle
von Sicherheitskonzepten, Sicherheitsbauten usw.) dem Sicherheitstopf
zugeordnet worden sind.

Fan Meile Innenstadt

Zwei Feststellungen bzw. Beanstandungen im Bereich der Fan Meile
Innenstadt betrafen die kostenrechnerisch nicht korrekte Zuordnung
von Kostenblöcken.
Eine weitere Feststellung behandelte die Bereitstellung des
Sicherheitspersonals in der Fan Meile Innenstadt. Dabei beauftragte die
OSVI einen privaten Sicherheitsdienst. Wie einem vom Geschäftsführer
der OSVI erstellten Aktenvermerk zu entnehmen war, gab es zwischen
dem privaten Sicherheitsunternehmen und der OSVI betreffend die
abgerechneten Stundenleistungen und der erbrachten Leistungsqualität
offenbar Unstimmigkeiten. Gemäß erhaltener Auskunft vom
Geschäftsstellenleiter des Vereines bzw. wie auch diversen Printmedien
zu entnehmen war, hatte die private Sicherheitsfirma bei Beendigung
der Prüfungshandlungen der städt. Kontrollabteilung aufgrund der von
der OSVI infolge der strittigen Leistungsqualität vorgenommenen
Entgeltkürzung Klage gegen die OSVI wegen noch ausständiger
Zahlungen erhoben.
Abrechnungstechnisch stellte sich die Sachlage aus der Sicht des
Vereines zum Prüfungszeitpunkt dergestalt dar, dass die
Gesamtrechnungssumme des privaten Sicherheitsdienstes unter Abzug
eines 10 %igen Qualitätsrabattes von der OSVI an den Verein
weiterverrechnet worden ist. Weiters wurde von der Kontrollabteilung
darauf hingewiesen, dass eine diesbezüglich endgültige Abrechnung
zwischen OSVI und Verein erst nach Abschluss der mittlerweile
klagsgegenständlichen
Angelegenheit
zwischen
der
privaten
Sicherheitsfirma und der OSVI möglich wäre.

Fan Zone Bergisel

Im Bereich der Fan Zone Bergisel ergab die Prüfung bei drei
Kostenverrechnungen Beanstandungen, wobei in zwei Fällen im
Wesentlichen umsatzsteuerliche Themen angesprochen worden sind.
In einem Fall war für die Kontrollabteilung die Rechnungssystematik in
der zugrunde liegenden Faktura nicht schlüssig nachvollziehbar.

VIP Zone Seegrube

Die Prüfung der Sicherheitskosten im Bereich der VIP Zone Seegrube
führte bei zwei Verrechnungen aufgrund fälschlicher Berücksichtigung
von Vorsteuer zu Beanstandungen.

Fan Camp Messe

Eine Feststellung betraf die nach Einschätzung der Kontrollabteilung
vorgenommene Doppelverrechnung von Moderationsleistungen im
Ausmaß von netto € 400,00.