Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.211
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Als Ergebnis dieser Abstimmung zeigte sich, dass die vom Gemeinderat
und Stadtsenat beschlossenen bzw. von der ressortzuständigen Stadträtin frei vergebenen Förderungen mit den Auszahlungen auf den einschlägigen Haushaltsstellen korrespondierten.
Vom Gemeinderat und Stadtsenat wurden nach Vorberatung im gemeinderätlichen Ausschuss für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung Subventionen in Höhe von € 518.725,00 aus dem Titel
Unterricht/Erziehung sowie Förderungsmittel im Ausmaß von
€ 25.000,00 aus dem Bereich Integration/Migration genehmigt. Die
Summe der von der ressortzuständigen Stadträtin frei vergebenen Subventionen belief sich im Jahr 2008 für den Bereich Unterricht/Erziehung
auf € 26.044,87, während aus dem Titel Integration/Migration ein Betrag von € 8.400,00 genehmigt worden ist.
Der Subventionsbetrag für den Verein „Brückenpfeiler“ in Höhe von
€ 13.400,00 wurde bereits im Budget 2008 in dieser Höhe veranschlagt
und somit im Zuge der Behandlung des Jahresvoranschlages 2008 in
der Sitzung des Gemeinderates vom 20.12.2007 (Budgetgemeinderat)
beschlossen.
Darüber hinaus wurden im Sammelnachweis 520 auch Zuschüsse für
Schulveranstaltungen (Sommer-/Wintersportwochen etc.) im Gesamtausmaß von € 33.770,63 abgewickelt, die von der Stadt Innsbruck
städtischen PflichtschülerInnen gewährt werden.
Anordnungssoll 2008
Sondersubventionen –
Sammelnachweis 522
Das im Sammelnachweis 522 (Sondersubventionen) ausgewiesene Anordnungssoll betrug € 208.000,00 und setzte sich einerseits aus einer
im Voranschlag der Stadtgemeinde Innsbruck für das Jahr 2008 vorgesehenen zweckgebundenen Subvention in Höhe von € 200.000,00 und
andererseits
aus
einer
Förderung
in
Höhe
von
€ 8.000,00 zusammen, die auf Basis des dazu gefassten StSBeschlusses vom 26.3.2008 aus Verstärkungsmitteln genehmigt und
ausbezahlt worden ist.
Abstimmung ordnungsgemäße Beschlussfassung
Entsprechend der Bestimmungen des IStR sind Subventionsvergaben
bis zu einer Höhe von € 3.000,00 je Einzelfall und Haushaltsjahr (also
betraglich kumulierte Betrachtungsweise!) von der für das Ressort Erziehung, Bildung und Gesellschaft, Kinder- und Jungendbetreuung,
Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen zuständigen Stadträtin zu entscheiden. Subventionsanträge zwischen € 3.000,00 und € 10.000,00
bedürfen einer Beschlussfassung durch den Stadtsenat. Ab einer Subventionshöhe von € 10.000,00 ergibt sich die Notwendigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses.
Doppel- bzw. Mehrfachförderungen innerhalb
des Subventionstopfes
Im Haushaltsjahr 2008 sind – ohne Berücksichtigung der Auszahlungen
für SchülerInnenzuschüsse für Schulveranstaltungen – 69 Subventionsbeschlüsse zu insgesamt 58 SubventionsantragstellerInnen gefasst
Zl. KA-05410/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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