Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.213

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irrtümlich nicht erkannt worden, da die Subventionsanträge zeitlich und
organisatorisch abgeschlossene Projekte betrafen, die gesondert und
getrennt von der Jahressubvention betrachtet wurden. Gleichzeitig sicherte das Amt zu, hinkünftig verstärkt auf die Einhaltung der gemäß
Innsbrucker Stadtrecht vorgesehenen Beschlussfassungsmodalitäten zu
achten.
Hinsichtlich der beanstandeten Beschlussfassungserfordernisse betreffend die topfübergreifenden Doppel- bzw. Mehrfachförderungen erklärte das Amt für Erziehung, Bildung und Gesellschaft weiters, dass dem
Amt die Förderungen aus anderen Subventionstöpfen nicht bekannt
gewesen wären.
Subventionsaktenverwaltungsprogramm –
Empfehlung der
Kontrollabteilung

Angesprochen auf die Beanstandungen im Bereich der topfübergreifenden Doppel- bzw. Mehrfachförderungen bemerkte die für die Subventionsabwicklung im Fördertopf Unterricht und Erziehung zuständige
Sachbearbeiterin, dass für sie im angesprochenen Registraturprogramm lediglich die vom eigenen Amt abgewickelten Förderungen ersichtlich wären. Eine topf- bzw. ämterübergreifende Suche nach bereits
gewährten Subventionen sei für sie derzeit nicht möglich. Diesbezüglich
empfahl die Kontrollabteilung, zwecks Einrichtung entsprechender EDVmäßiger (Lese-)Berechtigungen, eine Abstimmung mit der MA IV - Referat für Subventionen/Förderungen vorzunehmen.
Die MA II - Amt für Erziehung, Bildung und Gesellschaft teilte im Anhörungsverfahren dazu mit, dass ein entsprechender Antrag bei der
MA IV gestellt worden sei.
Die MA IV - Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft informierte in
ihrer Stellungnahme darüber, dass die erforderlichen Berechtigungen,
bedingt durch die aktuelle Software, nicht gewährt werden könnten
(siehe Pkt. 3 Allgemeines – Subventionsaktenverwaltungsprogramm /
fehlende topfübergreifende Abgleichmöglichkeit). Vorerst sei die
Dienststelle zur Abklärung der Beschlusserfordernisse dazu angehalten,
einerseits das Buchhaltungsprogramm heranzuziehen und andererseits
vom Referat Subventionen/Förderungen Informationen einzuholen.
Die Kontrollabteilung hielt in ihren Anmerkungen dazu fest, dass die
von der MA IV beschriebene Vorgangsweise lediglich als „Übergangslösung“ praktikabel erscheint. Die neue Software (ACTA-NOVA) sollte
durch entsprechende topfübergreifende Leseberechtigungen zeitintensive Recherchen (im Buchhaltungsprogramm bzw. durch telefonische
Rückfragen in der MA IV) ersparen.
4 Abwicklung

Sammelnachweis 520

Zl. KA-05410/2009

Der Sammelnachweis 520 – Subventionen Unterricht und Erziehung
sah im Rahmen des Voranschlags des Jahres 2008 ein Präliminare im
Ausmaß von € 625.400,00 vor.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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