Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_10_07_2014_gsw.pdf
- S.15
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5. Des Weiteren ist es Aufgabe des Vereines, alle Maßnahmen zur Sicherstellung der
Gesamtfinanzierung zu setzen. Andererseits sagt die Stadt Innsbruck zu , den Verein bei
Finanzierungsproblemen mit den übrigen Förderungsgebern, insbesondere mit dem Land
Tirol, in geeigneter Form immateriell zu unterstützen.
Keinesfalls entsteht der Stadt Innsbruck aus dem Entfall eines Fördergebers, verminderter
Einnahmen oder erhöhter Aufwendungen eine weitere finanzielle Verpflichtung.
6. Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse, die zu verminderten Einnahmen oder zu
Mehrausgaben führen , erklärt sich die Stadt Innsbruck bereit, über eine Nachtragsförderung
zu verhandeln .
11.
Spezielles Leistungsangebot des Vereines:
1. Der Verein verpflichtet sich im speziellen zu folgenden Leistungen, für die Innsbrucker
Bürgerinnen sowie für Personen, die sich in Innsbruck aufhalten und zwar ohne Weitergabe
dieser Verpflichtung an außenstehende Dritte.
2. Öffnungszeiten der Beratungsstelle:
Bei der Festlegung der Öffnungszeiten sind die Bedürfnisse der Klientlnnen zu
berücksichtigen.
Grundsätzlich besteht ganzjährig Öffnung mit Schließzeiten von max. 5 Wochen pro Jahr.
Bei begrOndeten Anlässen kann einvernehmlich eine andere Regelung vereinbart werden.
Öffnungszeiten des TagesTherapieZentrums:
Montag
12:00 bis 16:00
Dienstag
8:00 bis 16:00
Mittwoch
8:00 bis 16:00
Donnerstag 8:00 bis 16:00
Freitag
12:00 bis 16:00
Öffnungszeiten des aufsuchenden Dienstes:
Bürozeit Montag bis Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr, danach telefonische Erreichbarkeit
täglich bis 16:00 Uhr.
Generelle Schließzeiten sind nicht vorgesehen .
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