Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_14.07.2016gsw.pdf
- S.8
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21.
Maglbk/15774/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR - B18, Pradl, Bereich zwischen Amthorstraße, Egerdachstraße, Am Roßsprung und Türingstraße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
Tiroler Seniorenbund, 1 Stimme; gegen
RUDI und FPÖ, 6 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2016:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. PR - B18, Pradl, Bereich
zwischen Amthorstraße, Egerdachstraße,
Am Roßsprung und Türingstraße, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
22.
Maglbk/15872/SP-BB-PR/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B18/1,
Pradl, Bereich zwischen Amthorstraße, Egerdachstraße, Am
Rain und Türingstraße, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2011
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
Tiroler Seniorenbund, 1 Stimme; gegen
RUDI und FPÖ, 6 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2016:
Die Auflage des Entwurfs des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B18/1,
Pradl, Bereich zwischen Amthorstraße,
Egerdachstraße, Am Rain und Türingstraße, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2011, wird
beschlossen.
GR-Sitzung 14.07.2016
23.
Maglbk/15931/SP-BB-OD/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. OD - B8, Olympisches Dorf,
Teilbereiche Schützenstraße, Kajetan-Sweth-Straße (als Änderung der Bebauungspläne und
Ergänzenden Bebauungspläne
Nr. OD - B4, Nr. OD - B4/1 und
Nr. OD - B5), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ, 6 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2016:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. OD - B8, Olympisches
Dorf, Teilbereiche Schützenstraße, Kajetan-Sweth-Straße (als Änderung der
Bebauungspläne und Ergänzenden Bebauungspläne Nr. OD - B4, Nr. OD - B4/1
und Nr. OD - B5), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Der Bebauungsplan und ergänzende Bebauungsplan Nr. OD - B5 wird im Bereich
der Vorbehaltsfläche Grünanlage (Teilfläche der Gp. 1069/11, KG Arzl, KajetanSweth-Straße) ersatzlos aufgehoben.