Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_15.10.2015.pdf

- S.10

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08-Kurzprotokoll_15.10.2015.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 10 -

19.

III 13512/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI - B21, Wilten, Bereich
westliche Pastorstraße, Betriebsgebäude Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB), Basilika Wilten,
Prämonstratenserweg, Duilestraße und A 12 InntalAutobahn, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, 2. Entwurf

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI - B21, Wilten, Bereich
westliche Pastorstraße, Betriebsgebäude
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Basilika Wilten, Prämonstratenserweg, Duilestraße
und A 12 Inntal-Autobahn, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 66 Abs. 3
TROG 2011 auf zwei Wochen herabgesetzt.
20.

MagIbk/9526/SP-BB-DH/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B11, Dreiheiligen, Bereich zwischen Siebenkapellenareal, Ing.-Etzel-Straße,
Bienerstraße und Kapuzinergasse sowie Sebastian-ScheelStraße 18 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. DH - B3,
Nr. DH - B4 und Nr. DH - B4/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B11, Dreiheiligen,
Bereich zwischen Siebenkapellenareal,
Ing.-Etzel-Straße, Bienerstraße und Kapuzinergasse sowie Sebastian-ScheelGR-Sitzung 15.10.2015

Straße 18 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. DH - B3, Nr. DH - B4 und
Nr. DH - B4/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
21.

MagIbk/12588/SP-FW-HÖ/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F27, Hötting, Bereich zwischen Schneeburggasse, Brandjochstraße, Botanikerstraße und Klausener Straße (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011 und
§ 111 Abs. 4 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F27, Hötting,
Bereich zwischen Schneeburggasse,
Brandjochstraße, Botanikerstraße und
Klausener Straße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011 und § 111
Abs. 4 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.