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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_15.10.2015.pdf

- S.7

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13.

IV 6510/2015
Innenstadtverein, c/o Hudovernik
Thomas, MBA, MAS, Erlerstraße 4, Veranstaltung "Lange
Nacht des Tanzes" am
03.06.2016, Grundüberlassung
und Genehmigung verlängerter
Öffnungszeiten für den Einzelhandel

Mehrheitsbeschluss (gegen GRin Moser):

Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ,
GR Onay, PIRAT und GRin Moser,
9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 30.09.2015:
Die Stadt Innsbruck spricht sich im Sinne
des Ansuchens des Innenstadtvereins für
eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten im Rahmen dieser Veranstaltung am
Freitag, den 03.06.2016, bis 23:00 Uhr
aus.

Antrag des Stadtsenates vom 30.09.2015:
Die Stadt Innsbruck als Grundeigentümerin überlässt dem Innenstadtverein,
vertreten durch Obmann Thomas Hudovernik, MBA, MAS, Erlerstraße 4,
6020 Innsbruck, die im Eigentum der Stadt
Innsbruck befindlichen Grundflächen in
der Maria-Theresien-Straße, WilhelmGreil-Straße, Meraner Straße, Wiltener
Platzl, in der Altstadt, Museumstraße sowie am Marktplatz.

14.

Die Aufbauarbeiten beginnen am Freitag,
den 03.06.2016, ab 07:00 Uhr. Die Veranstaltung dauert am Freitag, den
03.06.2016, von 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
Der Abbau der Infrastruktur erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung
bis 24:00 Uhr.

Antrag des Stadtsenates vom 30.09.2015:

Die Grundüberlassung erfolgt unentgeltlich. Zudem übernimmt die Stadt Innsbruck die kostenlose Endreinigung. Die
Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, wird mit den
entsprechenden Veranlassungen beauftragt.
Der Innenstadtverein hat alle notwendigen
für die Durchführung dieser Veranstaltung
erforderlichen Bewilligungen (insbesondere jene nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz sowie der Straßenverkehrsordnung) rechtzeitig zu erwirken, sowie die
Haftung und die Kosten in diesem Zusammenhang zu übernehmen.
Die vertragliche Regelung erfolgt durch die
Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus.

GR-Sitzung 15.10.2015

V-KJ 8470/2015
Innsbrucker Schülerinnen- und
Schülerbeirat, Leitung der Jungen Talstation (ehemalige Hungerburg-Talstation) als Jugendzentrum, Jahressubvention sowie Verwendung des Restbetrages aus dem Jahr 2014

Beschluss (einstimmig):
Der Innsbrucker Schülerinnen- und Schülerbeirat erhält eine Jahressubvention in
Höhe von € 28.000,-- für das Kalenderjahr 2015.
Die Bedeckung erfolgt über die
Vp. 1/259010-757370, laufende Transferzahlung, Förderung Jugendarbeit und Jugendhilfe.
Weiters erfolgt die Zustimmung, dass ein
Restbetrag von € 9.000,-- aus der Jahressubvention 2014 im heurigen Jahr verwendet werden darf.