Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 08-Mai.pdf
- S.11
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Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dieser
Zusatzantrag hätte eine aufschiebende
Wirkung, da der Vertrag aufgrund der
Ablehnung des Winterbetriebes nicht
zustande kommen würde.
9.
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
einer Teilfläche im Ausmaß von
zirka 993 m2 aus dem Grundstück 1817, vorgetragen in EZ
646, Grundbuch 81136 Wilten
(Mentlbergstraße), von der Waldinteressentschaft Wilten und
Verkauf einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 26 m2 aus dem
Grundstück 1815/4, vorgetragen
in EZ 634, Grundbuch 81136 Wilten (öffentliches Gut), an Stolz
Christiana
GR Federspiel würde der vorliegenden
Vereinbarung nicht zustimmen, wenn nur
der Sommerbetrieb ermöglicht wird.
GR Federspiel: Das ist noch nicht gesagt.
Bgm.-Stellv. Gruber: Man kann nicht
durch einen Zusatzantrag ein Rechtsgeschäft erweitern, ohne mit dem Rechtspartner gesprochen zu haben. Zuerst
müssten wir über den Zusatzantrag
abstimmen und wenn dieser abgelehnt
würde, wird der Hauptantrag abgestimmt.
GR Federspiel: Ich beantrage die
Absetzung dieses Tagesordnungspunktes.
Mehrheitsbeschluss (gegen 2 RUDI,
2 Liberales Innsbruck, GR Haager und
GR Kunst; 6 Stimmen):
Der Antrag von GR Federspiel auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes
wird abgelehnt.
GR Mag. Kogler: Hier geht es um ein
ersessenes Recht. Im Sinne des Eigentums finde ich es überholt und es gehört
eigentlich abgeschafft, dass man Rechte
auf Eigentum ersitzen kann.
Ich finde es gut, dass man dieses Rechtsgeschäft tätigt, warne aber vor Folgewirkungen, dass man ersessene Rechte
dann immer ablösen kann oder sollte.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 5.5.2010:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von der Waldinteressentschaft Wilten,
die im vorliegenden Lageplan orange
dargestellte Teilfläche aus dem
Grundstück 1817, vorgetragen in
EZ 646, Grundbuch 81136 Wilten
(Mentlbergstraße). Die Fläche dieses
Grundstückteiles beträgt zirka 993 m2
(die genaue Flächengröße ergibt sich
nach Erstellung des Teilungsplanes).
2.
Der Kaufpreis für dieses Straßengrundstück, welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, ist in
zwei gleichen Raten zu bezahlen,
wobei die erste Hälfte binnen einem
Monat nach Vertragsunterfertigung
sowie nach Vorlage eines Ranganmerkungsbeschlusses für die beabsichtigte Veräußerung, die zweite
Hälfte binnen einem Monat nach Zustellung des Beschlusses über die
grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes zur spesenund abzugsfreien Zahlung an die Verkäuferin fällig ist.
GR Eberharter: Das würde bedeuten,
dass der Betreiber den Lanser See nicht
aufsperren würde. Momentan braucht man
zum Schwimmen Socken, aber irgendwann einmal wird das Schwimmen
möglich sein. Wenn dann aber der Lanser
See nicht geöffnet ist, haben wir den Hut
auf.
GR Mag. Kogler: Ich habe die Frage
gestellt, warum KR Dkfm. Dr. Klingan in
der Vereinbarung unterschrieben hat.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die vorliegenden Unterlagen liegen in der Urfassung vor, da dieser Akt bereits ein Jahr alt
ist. Das wurde aber inzwischen aktualisiert.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
19.5.2010 (Seite 377) wird angenommen.
GR-Sitzung 20.5.2010
IV RA 1138/2007