Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 08-Mai.pdf

- S.24

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Bgm.-Stellv. Gruber referiert die Anträge
des Verkehrsausschusses vom 6.5.2010:
16.

Verkehrsmaßnahmen

GR Abenthum: Ich möchte mich bei
Punkt 1. der Stimme enthalten.
GR Mag. Kogler: Ich ersuche um getrennte Abstimmung zu den Punkten 1., 3.
und 8.
Der Punkt 1. betrifft die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h am Fuchsrain.
Im Bericht der Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, steht, dass dort überhaupt keine
30 km/h-Beschränkung notwendig ist. Im
Verkehrsausschuss wurde diese Geschwindigkeitsbeschränkung auch
zweimal behandelt.
Es ist zwar gut und recht, wenn sich der
Unterausschuss Arzl mit diesen Dingen
befasst, aber ich sehe dort keine Notwendigkeit, eine derartige Beschränkung
einzuführen. Solche Beschränkungen
nehmen überhaupt kein Ende mehr.
Gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung
am Fuchsrain spricht sich das zuständige
Amt klipp und klar aus. Ich frage mich, wer
dort etwa einen Schrebergarten besitzt
und sich durch den Verkehr gestört fühlt?
Zu Punkt 3.: Die Anwohnerparkstreifen in
der Peter-Mayr-Straße funktionieren nach
wie vor nicht. Es wurde im Gemeinderat
schon oft gesagt, dass die Anwohnerparkstreifen während der Nacht sinnvoll wären,
damit die AnwohnerInnen dort ihr Auto
abstellen können.
Zu Punkt 8.: In der Josef-Hirn-Straße bei
der Mensa befinden sich direkt gegenüber
Tiefgaragenabstellplätze und deshalb
verstehen wir nicht, warum dort drei
Abstellplätze für Universitätsfahrzeuge
geschaffen werden sollen. Das muss mir
der Vorsitzende des Verkehrsausschusses
einmal erklären.
Damals hat man sich schon mit der
Errichtung von Hotelladezonen enorm
grenzwertig bewegt. Dass man aber für
gekennzeichnete Universitätsfahrzeuge
eine eigene Exkamerierung macht, das
möchten wir nicht mittragen. Wir ersuchen
zumindest um eine entsprechende
logische Erklärung.
GR-Sitzung 20.5.2010

GR Kunst: Ich ersuche um getrennte
Abstimmung zu den Punkten 1. und 8.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Es gibt hier
tatsächlich einen Aufklärungsbedarf. Man
mag bei der Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h am
Fuchsrain geteilter Meinung sein. Ich
vertrete die Meinung, dass diese Geschwindigkeitsbeschränkung auf alle Fälle
gescheiter ist, als irgendwelche baulichen
Maßnahmen zu machen. … (Unruhe im
Saal) …
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es gibt in
dieser Straße elf Häuser.)
Ich persönlich besitze dort keinen Schrebergarten, habe aber Verständnis dafür,
dass man durch Sicherheitsmaßnahmen
den Schulweg der Kinder in Teilabschnitten …
(Bgm.-Stellv. Kaufmann: Das sind nur
AnrainerInnen.)
Ich habe eingangs bei meiner Wortmeldung gesagt, dass man durchaus geteilter
Meinung sein kann. Ich vertrete die
Meinung, dass man möglichst viele
30 km/h-Zonen erlassen sollte, um die
Wohngebiete auch gegen den Lärm zu
schützen.
Ich betone noch einmal, dass man hier
geteilter Meinung sein kann. Aber ich bitte
darum, dass man dem Genüge tut, um
durch die 30 km/h-Beschränkung die
Sicherheit zu erhöhen und die Lärmbelästigung zu reduzieren, auch wenn es sich
um AnrainerInnen handelt.
Es gibt für den Punkt 8. tatsächlich eine
logische Erklärung hinsichtlich der
Abstellplätze für Universitätsfahrzeuge.
Wir brauchen dort aufgrund des Hochwasserschutzes ein Pumpwerk. Das Pumpwerk wird auf der Eigentumsfläche der
Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H.
(BIG) aufgestellt, wo derzeit die Universitätsfahrzeuge parken. Dafür musste eine
Ersatzfläche geschaffen werden, was wir
mit dieser Regelung getan haben.
Das ist keine Initiative für Universitätsfahrzeuge, sondern für den Hochwasserschutz
mit diesem Pumpwerk. Deshalb haben wir
dem auch zugestimmt. Es handelt sich
übrigens um keine Exkamerierung,
sondern um nichts anderes als um ein