Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 08-Mai.pdf

- S.30

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- 398 -

Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

21.2

1st Winter Youth Olympic Games
(W. Y. O. G.) 2012 in Innsbruck,
Finanzplan, Information (Die
Innsbrucker Grünen)

Beschluss (einstimmig):
Die Schutzzone Nr. 7, Wilten - Leopoldstraße, gemäß § 8 Stadtkern- und
Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG), wird
beschlossen.
21.

Einbringung von dringenden
Anfragen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist fünf
dringende Anfragen eingelangt sind, deren
Beantwortung unter dem entsprechenden
Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie
bringt daraufhin diese Anfragen zur
Kenntnis.
21.1

I-OEF 106/2010
Vp. 1/061000-757900, Laufende
Transferzahlungen - Zuschüsse
allgemeiner Art (Sondersubventionstopf), Verwendung der Mittel (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker
Grünen:
Im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck sind unter der
Vp. 1/061000.757900 unter der Bezeichnung "Transferzahlungen - Zuschüsse
Allgemeiner Art" € 200.000.-- budgetiert.
Aus diesem Titel sollen die € 53.000.-- für
unsere olympischen MedaillengewinnerInnen bedeckt werden.
Die Frau Bürgermeisterin möge daher
folgende dringende Anfrage beantworten:
Da auch im Jahr 2009 insgesamt
€ 200.000.-- unter der
Vp. 1/061000.757900 budgetiert waren,
wie wurden diese Mittel im Jahr 2009
verwendet? Wir ersuchen um Aufschlüsselung der Anlässe, ZahlungsempfängerInnen und der jeweils ausbezahlten
Einzelbeträge.
a

Mag. Schwarzl, Carli, Mag. Fritz, Hof,
Dr.in Krammer-Stark, Linser, Mag.a Pitscheider und Dr.in Schindl-Helldrich,
alle e. h.
GR-Sitzung 20.5.2010

I-OEF 102/2010

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker
Grünen:
Laut Bericht der Tiroler Tageszeitung liegt
mittlerweile ein neuer kostenseitiger
Finanzplan für die Youth Olympic Games
2012 vor.
Dazu möge die Frau Bürgermeisterin
folgende Fragen beantworten bzw. gemäß
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) beantworten lassen:
1.

Ist es richtig, dass die Gesamtkosten
der YOG derzeit mit € 24 Mio angesetzt sind?

2.

Darf die Stadt Innsbruck nach
derzeitiger Vertragslage Leistungen
im Rahmen der YOG an Sponsoren
verkaufen?

2.1 Wenn ja, darf die Veranstalterin sich
dazu nur an die Sponsoren des Internationalen Olympischen Komitees
wenden oder auch an andere, weitere
Personen oder Unternehmen?
3.

Wann beabsichtigen Sie, ein umfassendes Budget der YOG zu präsentieren?

4.

Nach dem Beschluss im Gemeinderat, einen eigenen Ausschuss zur Begleitung und Kontrolle der YOG einzusetzen, wurde im Stadtsenat davon
abweichend beschlossen, lediglich
regelmäßige Berichte an den erweiterten Stadtsenat vorzusehen.

4.1 Wann wird der erweiterte Stadtsenat
erstmals einen solchen Bericht erhalten?
4.2 Wann wird dem erweiterten Stadtsenat die Kostenstruktur der YOG präsentiert werden?
4.3 Werden die Berichte an den erweiterten Stadtsenat regelmäßig erfolgen?
Wenn ja, in welchen Zeitabständen?
4.4 Werden Sie dafür sorgen, dass die
Mitglieder des erweiterten Stadtsena-