Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 08-Mai.pdf

- S.67

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Wie bereits erwähnt, erfolgte im Jahr 2009 über diese Haushaltsstelle
u.a. die Bezahlung der Papierrollen für die Parktickets in Höhe von
€ 23.614,00.
2.2.6 HHSt. 755180 – Laufende Transferzahlung Linie W
Linie W

Zur besseren Anbindung von St. Nikolaus, der Weiherburggasse, des
Alpenzoos und der Hotelfachschule Villa Blanka fasste der Gemeinderat
in seiner Sitzung vom 27.4.2006 den Beschluss, eine neue Linie (W)
gemäß dem Angebot der IVB vorerst befristet bis Sommer 2007 einzuführen. Das Angebot der IVB ging von jährlichen Kosten in Höhe von
€ 170.000,00 aus.

Endabrechnung IVB

Der von der IVB erstellten Endabrechnung über die Linie W war zu entnehmen, dass für den Zeitraum 22.4.2006 (Linienstart) bis 30.9.2007
(Befristung durch GR-Beschluss bis Sommer 2007) unter Berücksichtigung der erzielten Einnahmen ein Finanzierungsbetrag in Höhe von
€ 205.369,00 notwendig gewesen wäre. Tatsächlich bezahlt wurde von
der Stadt Innsbruck lediglich der vom GR beschlossene Betrag in Höhe
von € 170.000,00.

Bestellung durch
Stadt Innsbruck
Empfehlung

Den in dieser Sache zur Verfügung gestellten Unterlagen war weiters
zu entnehmen, dass die Linie W im vierten Quartal des Jahres 2007
auf Kosten der IVB weiterbetrieben worden und ab dem Kalenderjahr
2008 in der Bestandsleistung des ÖPNV-Vertrages 2008 – 2015 enthalten ist und somit als von der Stadt Innsbruck bestellt gilt. Die Kontrollabteilung bemängelte in diesem Zusammenhang aus formalen Gesichtspunkten, dass für den Betrieb der Linie W im vierten Quartal des
Jahres 2007 – auch wenn nicht unmittelbar von der Stadt Innsbruck
finanziert – keine Genehmigung eines städtischen Gremiums als Besteller von ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet vorgelegen ist und empfahl,
künftig eine zeitlich lückenlose Beschlusskette durch städt. Gremien
sicherzustellen. Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
teilte im Anhörungsverfahren dazu mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung bei zukünftigen Bestellungen Rechnung zu tragen.

Haushaltsjahr 2008
„Vergleich
Schrankenanlage“
Empfehlung

Weiters auffallend war für die Kontrollabteilung eine im Haushaltsjahr
2008 vorgenommene Auszahlung in Höhe von € 5.000,00 über die
Vp. 1/875000-755180. Einem Aktenvermerk der IVB zufolge war diese
Auszahlung als Vergleichszahlung für in den Jahren 2001 und 2002
aufgetretene Schäden an IVB-Fahrbetriebsmitteln zu verstehen, welche
offenbar infolge einer im Eigentum der Stadt Innsbruck befindlichen
defekten Schrankenanlage verursacht worden sind.
Wenngleich gegen die beschriebene Zahlung nach erfolgter Prüfung
durch die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft keine Einwendungen bestehen, kritisierte die Kontrollabteilung einerseits, dass
die Vp. 1/875000-755180 – Laufende Transferzahlung Linie W mangels
sachlicher Zuordenbarkeit nach Einschätzung der Kontrollabteilung zur
Abwicklung der angesprochenen Zahlung nicht geeignet war. Anderer-

Zl. KA-01591/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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