Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 08-Mai.pdf
- S.72
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Recherchen der Kontrollabteilung dazu zeigten, dass seit dem Jahr
2004 die Weiterleitung der FAG-Mittel bzw. auch der MÖSt-Mittel des
Landes Tirol durch die Stadt Innsbruck neu strukturiert wurde. Ausgangspunkt war eine in den Jahren 2002 und 2003 durchgeführte steuerliche Betriebsprüfung der Großbetriebsprüfung des Finanzamtes
Innsbruck bei der IKB AG und der IVB betreffend die Jahre 1996 bis
2000. Im Zuge dieser Betriebsprüfung ergingen auf Basis der von der
Betriebsprüfung vertretenen Rechtsansicht zur steuerlichen Behandlung
von Teilen der FAG-Finanzzuweisungen des Bundes und MÖSt-Mittel
des Landes Tirol Abgabenbescheide, welche jedoch von der IKB AG
durch intensive Verhandlungen mit dem Finanzamt Innsbruck (bzw.
auch mit dem Bundesministerium für Finanzen) erfolgreich angefochten
werden konnten. Dennoch wurde die Finanzierungskonstruktion für den
ÖPNV in Bezug auf die FAG-Finanzzuweisungen des Bundes und die
MÖSt-Mittel des Landes Tirol mit dem Ziel einer steuerlichen Optimierung abgeändert. Seit dem Jahr 2004 fließen nur mehr jene FAG- und
MÖSt-Mittel der IVB direkt zu, welche für Investitionen Verwendung
finden. Jene Geldbeträge, die als effektive Abgangsdeckung zu qualifizieren sind, werden der IKB AG als Gesellschafterzuschuss zur Verfügung gestellt, die ihrerseits mit diesen Geldmitteln auf Basis des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages die Verluste der IVB ausgleicht.
Hinsichtlich der Weiterleitung von FAG- und MÖSt-Mitteln empfahl die
Kontrollabteilung der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, in Abstimmung mit der IKB AG und IVB zu prüfen, ob die teilweise Auszahlung dieser Geldmittel an die IKB AG vor dem Hintergrund
der seinerzeit im Sinne der IKB AG erledigten Großbetriebsprüfung
noch erforderlich ist bzw. die Möglichkeit besteht, künftig sämtliche
Mittelweiterleitungen wiederum an die IVB vorzunehmen. Die Kontrollabteilung war der Ansicht, dass eine direkte Auszahlung an die IVB
einerseits den Vorteil einer einfacheren und transparenteren haushaltsmäßigen Darstellung der Zahlungen im städtischen Budget bringen
würde. Andererseits könnte somit gewährleistet werden, dass sämtliche
von der Stadt Innsbruck für Zwecke des ÖPNV geleisteten Zahlungen
im Jahresabschluss der IVB – und nicht wie derzeit großteils in der IVB,
jedoch teilweise auch in der IKB AG – abgebildet werden. Die MA IV –
Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft teilte im Rahmen ihrer abgegebenen Stellungnahme dazu mit, dass die Verrechnung der Zuschüsse
in Absprache mit der IVB erfolgen würde. Anlässlich der Abrechnung
2009 werde jedoch bereits eine mögliche Mittelweiterleitung direkt an
die IVB vorgeschlagen bzw. in Abstimmung mit der IKB AG und der IVB
geprüft, ob eine direkte Auszahlung der Mittel an die IVB im Lichte der
erledigten Großbetriebsprüfung möglich ist.
Mangelnde Aktendokumentation
in der MA IV
Empfehlung
Zl. KA-01591/2010
In diesem Zusammenhang kritisierte die Kontrollabteilung außerdem,
dass aus den Akten der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft eine Dokumentation, weshalb Teile der FAG-Finanzzuweisungen
des Bundes sowie der MÖSt-Mittel des Landes Tirol nicht direkt an die
IVB, sondern an die IKB AG angewiesen werden, nicht hervorging. Für
den Fall, dass die derzeit praktizierte Vorgangsweise betreffend die
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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