Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 08-Oktober-Fortsetzung.pdf

- S.55

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- 704 -

oft darauf, den konkret überwachten
Bereich zu evaluieren bzw. sich anzusehen, wie es mit Strafanzeigen vor Einführung, nach Einführung, ein Jahr nach
Einführung oder zwei Jahre nach Einführung, aussieht.
So etwas bringt allerdings klassischerweise nach dem Stand der Wissenschaft
weniger als eine Evaluierung, da die
Videoüberwachung einen starken Verdrängungseffekt hat. Einerseits einen
räumlichen Verdrängungseffekt, was
heißt, dass gleiche oder ähnliche Delikte
dann woanders verübt werden. Andererseits allerdings auch einen materiellen
Verdrängungseffekt und zwar können sich
die Deliktsarten verschieben. Es ist dies
eine relativ diffizile Geschichte.
Gerade aus England, aber inzwischen
auch aus dem deutschsprachigen Raum,
gibt es einiges an wissenschaftlicher
Bearbeitung bzw. Literatur dazu. Selten
gibt es tatsächlich durchdachte und auf
den Einzelfall abgestimmte Evaluierungssysteme. Ich würde mir wünschen, dass
man sich in der Stadt Innsbruck überlegt,
ein solches Evaluierungssystem für uns
auf die Beine zu stellen.
Das müssten wir, soweit ich das bei
meinen Recherchen herausbekommen
habe, selbst entwickeln. Hier könnte die
Stadt Innsbruck tatsächlich eine Vorreiterstellung für den deutschsprachigen Raum,
wenn nicht weiter, einnehmen. Ich finde
das einfach einen spannenden Einsatz.
Vielleicht kommen auch die Innsbrucker
Grünen aufgrund einer solchen Evaluierung zu dem Schluss, dass die Videoüberwachung tatsächlich doch Sinn
macht. Solange wir keine sauberen
Evaluierungsdaten in der Hand haben,
werden wir das im Gemeinderat nie
wissen. Einfach aus dem Bauch heraus so
etwas zu entscheiden, ist meiner Überzeugung nach zu wenig. Bei einem
solchen Thema letztlich Bauchentscheidungen zu treffen, würde massive Eingriffe
in Bürgerrechte mit sich bringen. Das kann
nicht unser Ziel sein, und eine solche
Vorgangsweise können wir nicht gut
heißen. Nach einer Evaluierung kann
anhand der Daten entschieden werden.

6.7

I-OEF 97/2006
Badesee im Westen von Innsbruck, Standort, Errichtung und
Betrieb (StR Mag. Schwarzl)

StR Mag. Schwarzl: Ich habe mich gefreut, dass GR Buchacher diesen Antrag
eingebracht hat, denn ich habe mir
gedacht, wenn die SPÖ auch einen
solchen Antrag einbringt, wird meiner
vielleicht auch nicht "abgeschmettert". Ich
finde es aber nicht in Ordnung, dass GR
Buchacher gesagt hat, dass irgendwer das
"abkupfert". Alt-GR Peter Pipal und ich
haben diesen Wunsch schon seit Jahren.
Für mich war einfach die bevorstehende
Innverlegung der Auslöser, diesen Antrag
einzubringen. Wir müssen schauen, dass
wir das gemeinsam durchbringen.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Ämter mögen prüfen, ob,
an welchem Standort und wie die Errichtung und der Betrieb eines Badesees für
die Bewohnerinnen bzw. Bewohner des
Westens von Innsbruck möglich wäre.
Dabei möge eine Kooperation mit Privaten
ebenso in die Überlegungen einbezogen
werden, wie die Tatsache, dass im Falle
einer behördlichen Genehmigung und
anschließenden Realisierung der Innverlegung light die dann laufenden Bauarbeiten auch für die allfällige Realisierung
eines solchen Badesees genützt werden
könnten.
Mag. Schwarzl e. h.
Der Westen von Innsbruck gehört
zweifelsohne zu den sich besonders
dynamisch entwickelnden Stadtgebieten.
Immer wieder wurde in den letzten Jahren
seitens verschiedener Bewohnerinnen
bzw. Bewohner der Wunsch nach einer
Bademöglichkeit im Westen geäußert.
Auch die Entwicklungsstudie Hötting
West/Kranebitten aus dem Jahr 1994
merkt Folgendes an: "Überlegenswert
wäre die Errichtung einer Freibadeanlage,
die im Planungsgebiet sicherlich auf
Nachfrage stößt." Das Planungsgebiet hat
sich mittlerweile sehr stark erweitert.

GR-Sitzung 23.11.2006 (Fortsetzung der am 19.10.2006 unterbrochenen Sitzung)