Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf
- S.114
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- 1061 -
um einen Betrag zu vereinbaren, der die Ausführung des Sommerkinos
noch möglich gemacht hat.
Diese Maßnahmen betreffen nicht das Zeughaus, das Zeughaus bräuchte sie nicht, wenn dort kein Sommerkino stattfinden würde. Für
die üblichen Besucherströme, die sich leider nicht in dem Ausmaß bewegen
wie bei der Vorführung des Films Casablanca, sind die vor Ort vorhandenen Vorkehrungen leicht ausreichend.
Das Zeughaus steht aber noch dazu unter Denkmalschutz, was
die Sache noch einmal verkompliziert hat. Man darf mir glauben, ich hätte
gern weniger bezahlt, aber wir haben uns an der schmalen Grenze bewegt,
an der die Erlaubnis zur Durchführung des Sommerkinos gerade noch erteilt werden konnte. Soviel zur Aufklärung von GR Mag. Kogler, der völlig
zu Recht der Meinung ist, dass die Betreiber selbst für die notwendigen
Vorkehrungen aufkommen sollen.
B:
Der Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben vom
5.10.2004 (Seite 1059) wird angenommen.
24.2
IV 59/2004
p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen, laufender
Betrieb
GR Mag. Eiter referiert den Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben vom 5.10.2004:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen eine Sondersubvention 2004 in der Höhe von € 15.000,--.
Die Bedeckung erfolgt aus dem Sondersubventionstopf
Vp. 1.06100.757900.7.
Bgm. Zach: Mit der p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen steht jenen jungen Menschen sozusagen ein Experimentierfeld, ein La-
GR-Sitzung 21.10.2004