Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf
- S.140
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GR Ing. Krulis referiert die Anträge des Bau- und ProjektAusschusses vom 11.10.2004.
31.
III 4581/2004
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SA - F5,
Innsbruck - Saggen, nordöstlicher Eckbereich Tschurtschenthalerstraße - Rennweg (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SA - F1, Zeichn. Nr. 3592)
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SA - F5, Innsbruck - Saggen, nordöstlicher Eckbereich Tschurtschenthalerstraße - Rennweg (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SA - F1, Zeichn.
Nr. 3592) zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG)
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
GR Mag. Kogler: An und für sich sind wir immer für die Erhaltung gründerzeitlicher Bauten und Villen, speziell im Villen-Saggen. In
diesem Fall handelt es sich um die Hotelnutzung, und insofern werden wir
dem Komplex unsere Zustimmung erteilen. Vor allem aber auch, weil die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung gesagt hat, das sei im Randbereich und durchaus vertretbar. In den Vorlagen steht, dass die Hotelnutzung vertraglich
festgelegt werden soll. Ich würde schon darum bitten, dass das tatsächlich
vertraglich festgelegt wird.
StR Dr. Gschnitzer: Selbstverständlich ist das Voraussetzung
dafür. Das macht man immer so, dass der Ergänzende Bebauungsplan erst
GR-Sitzung 21.10.2004