Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf
- S.158
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verhindert hat, bin ich nicht voll informiert und möchte Folgendes fragen:
Erstens möchte ich gerne wissen, ob es im Gemeinderat zulässig ist, Parteiwerbung zu betreiben. Falls das so ist, interessiert mich, ob das auch für
andere Parteien gilt.
Ich habe zwar nichts gegen Aktionismus einzuwenden, aber
der heute betriebene Aktionismus der Innsbrucker Grünen wird der Sache
nicht gerecht: Alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen engagieren sich
sehr für die Umsetzung des Straßenbahnkonzeptes. Das hier aufgebaute
Modell kann aber in Innsbruck nicht einmal fahren, es handelt sich um das
Modell "Ulf" aus Wien.
Ich war am Anfang der Sitzung nicht anwesend und will niemandem die Freude verderben, aber ich mag es nicht, wenn auf Kosten anderer Aktionismus betrieben wird. Ich würde gerne wissen, ob wir oder die
FPÖ aus rechtlicher Sicht bei der nächsten Sitzung ebenfalls solchen Aktionismus betreiben dürfen. Das stört mich, wobei ich aber nicht in Abrede
stellen will, dass sich auch die Innsbrucker Grünen für das Straßenbahnkonzept einsetzen. (Beifall)
(Bgm. Zach: Jetzt schauen die Innsbrucker Grünen!) (Gelächter)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich darf dazu eine kurze
Auskunft geben. Es gibt zwei Möglichkeiten, solchen Dingen zu begegnen:
Die eine ist sie aufzuwerten, die andere, sie sozusagen einfach im Raum
stehen zu lassen. Ich habe mich für zweitere entschieden, kann aber die
Auffassung von GR Buchacher durchaus teilen, dass eine solche Vorgangsweise nicht unbedingt ein Ausdruck von Fairness den anderen Fraktionen gegenüber ist. (Beifall)
GR Buchacher: Ich hätte gern eine rechtliche Auskunft zu dieser Sache.
Bgm. Zach: Ich werde eine solche einholen lassen, was ich
gleich sagen kann, ist Folgendes: GR Buchacher hat völlig Recht, ich glaube aber, dass die Hauptintention nicht darin liegt Parteiwerbung zu betreiben, …
(GR Buchacher: Nur darum geht es! Diese Straßenbahn kann in Innsbruck
nie fahren!)
GR-Sitzung 21.10.2004