Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf
- S.168
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Die Dringlichkeit ergibt sich aus der von der Stadtregierung
selbst aufgezeigten Situation am Innsbrucker Wohnungsmarkt.
44.6
I-OEF 72/2004
Entwurf des Österreichischen Behindertengleichstellungsgesetzes, Stellungnahme des Behindertenbeirats
der Stadt Innsbruck (GR Mag. Schindl-Helldrich)
GR Mag. Schindl-Helldrich: Ich stelle folgenden dringenden
Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Behindertenbeirat der Stadt Innsbruck wird ersucht, zum Entwurf des
Österreichischen Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eine
Stellungnahme zu verfassen, welche an den zuständigen Minister und an
das Forum Gleichstellung (Zusammenschluss mehrerer Behindertenvereine) übermittelt wird. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger wird ersucht, dem
Behindertenbeirat diesen Wunsch des Gemeinderates zu übermitteln.
Mag. Schindl-Helldrich e. h."
Die Gleichstellung behinderter Menschen hat in Österreich im Jahr 1997
mit der Erweiterung von Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG)
ihren Anfang genommen. Dieser lautet:
"Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des
Standes, des Geschlechtes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die
Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen zu gewährleisten."
Die Art. 2 und 3 des Staatsgrundgesetzes (StGG) und Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) enthalten dieselbe Bestimmung. Im Februar 2003 wurde mit einem Vierparteien-Entschließungsantrag eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um ein BehindertengleichstellungsgeGR-Sitzung 21.10.2004