Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf

- S.67

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feln. Es müsste eine Selbstverständlichkeit sein, dass in einem gesunden
Verhältnis zwischen Mann und Frau den Frauen gleiche Rechte und Förderungen zugebilligt werden. Das ist für mich überhaupt keine Frage.
Ich bin schon einige Zeit im Rathaus bzw. im Öffentlichen
Dienst und habe in der Vergangenheit nur eine einzige Diskriminierung der
Frauen erlebt, nämlich jene, dass früher keine Frauen pragmatisiert wurden.
Man hat die Meinung vertreten, wenn Frauen in jungen Jahren pragmatisiert werden und sie Kinder bekommen, dass dann eine hohe Abfertigung
gezahlt werden muss. Das war wirklich die einzige Diskriminierung, die
vor längerer Zeit aufgehoben wurde. Sonst habe ich keine Diskriminierungen erlebt.
Es ist überhaupt keine Frage, wer vielleicht Chefin einer Abteilung bzw. in einem Referat oder wer Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin ist. Es ist geradezu eine Unterstellung, dass Männer die Frauen vielleicht schlechter als Frauen die Frauen behandeln. In manchen Bereichen
erlebe ich schon, dass Frauen von Frauen oft schlechter behandelt werden.
Das muss man auch in aller Deutlichkeit sagen. So einfach sind die Dinge
wahrlich nicht.
Wir haben in unserer Gesellschaft einen gewaltigen Umbruch.
Es gibt heute in unserer Gesellschaft Verhältnisse, die noch nie bestanden
haben und darüber können wir nicht unbedingt froh sein. Wenn ich heute
das Zusammenleben zwischen Mann und Frau ansehe, so wird die Hälfte
der Ehen geschieden und ein Großteil der jungen Menschen ist nicht mehr
beziehungsfähig. Das ist keine besondere Entwicklung zwischen Mann und
Frau. Bei der Arbeit muss dies mit einer Fülle von Paragraphen und Kontrollen geregelt werden. Darauf können weder die Frauen noch die Männer
besonders stolz sein.
Ich kann bestens mit dem, was im § 3 Gleichbehandlungsgebot, Allgemeines Diskriminierungsverbot steht, übereinstimmen:
"Frauen dürfen aufgrund des Geschlechtes im Zusammenhang mit einem
Dienst- oder Ausbildungsverhältnis nicht unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht
a) bei der Begründung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses,
b) bei der Festsetzung des Entgelts.

GR-Sitzung 21.10.2004