Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 08-Protokoll-Sonder-17.09.2018.pdf
- S.33
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sehr schade fände, weil wir eigentlich im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte immer sehr produktiv und konstruktiv zusammengearbeitet haben.
Das haben wir uns auch immer wieder gegenseitig ausgerichtet und bestätigt. Aber
heute, das finde ich wirklich sehr traurig und
ich darf mir nur wünschen, dass die GRÜNEN sich auch einmal selbstkritisch hinterfragen, wie sie in dieser Sache handeln.
Das betrifft vor allem die KollegInnen, die im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte immer dabei waren.
Zur rechtlichen Fragwürdigkeit hat Bgm.Stellv. Gruber schon einige Themen ausgeführt. Ja, wir glauben auch, dass die rechtlichen Fragen nicht geklärt sind. Vielleicht
kann GR Appler später auch etwas dazu sagen? Er hat sich mit dem Erkenntnis des
des Obersten Gerichtshofs (OGH) zum
"Lochauer Seefenster" sehr intensiv auseinandergesetzt. Da gibt es viele Themen, die
hier hereinspielen.
In der politischen Kommunikation wird oft
sehr zugespitzt formuliert. Da kann die FPÖ
schon sagen, es ist eine Enteignung, auch
wenn es rechtlich nicht ganz stimmt. Ich
glaube, es stimmt auch nicht, wenn ein Bürgermeister sagt, die bösen InvestorInnen
luchsen den Menschen ihre Häuser in
St. Nikolaus ab. Das ist auch eine Zuspitzung. Und darüber darf man sich auch nicht
aufregen!
Den Ausdruck Signal habe ich heute auch
schon öfter gehört! Wir setzen Signale, das
ist schön! Das macht man mit einem
Leuchtturm auch, aber herauskommen tut
nichts. Da kann man nur hoffen, dass wir
nirgends dagegen fahren.
Mein Lieblingszitat aus der damaligen Sitzung: Das Instrument ist eigentlich ein
zahnloser Tiger. Es ist super, dass wir uns
wochenlang mit einem zahnlosen Tiger beschäftigen, der nichts bringen wird, außer
Ärger, Frust und Rechtsstreitigkeiten.
Kommen wir doch zur Frage - wenn wir uns
schon an Johann W. Goethes Tragödie
Faust anlehnen - wie man es mit der Wahrheit hält? Eines muss uns klar sein, durch
die Vorbehaltsflächen wird keine einzige
Wohnung kommen. Es tut mir leid, wenn ich
jetzt manche enttäusche. Ich habe versucht,
in den Social-Media-Kanälen hin und wieder
diese Frage zu stellen, weil gesagt wurde,
wenn wir das machen, dann haben wir endlich leistbaren Wohnraum. Es ist ein wichtiges Zeichen!
Ja, aber immer, wenn ich frage, wie viele
Wohnungen dadurch kommen, bekomme
ich keine Antwort. Ich glaube, sogar Herr
Bürgermeister weiß, dass keine gebaut werden. Ich habe ihn damals, bei einer der ersten Sitzungen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte damit konfrontiert. Es gibt einfach zu viele Möglichkeiten, das Ganze auszuhebeln.
Die Rückwidmung und ihre Auswirkungen
sowie die Haftungsfrage, die hat GR
Mag. Anzengruber, Bsc schon angeführt.
Was passiert mit Belastungen, die auf
Grundstücken liegen? Ich persönlich frage
mich, warum wird ein Grundstück, das
grundsätzlich für eine Bebauung geeignet
ist - mitten zwischen bebauten Grundstücken - in Freiland rückgewidmet? Das passt
irgendwie nicht zusammen.
Gehen wir einmal davon aus, wir alle wollen
die Vorbehaltsflächen. Ein/e BesitzerIn
müsste die Hälfte abgeben, sagt aber, dass
er/sie es für die Tochter teilt. Er/sie kann
auch eine Gesellschaft gründen und gibt
das Grundstück der juristischen Person.
Plötzlich ist ihr/sein Grundstück nicht mehr
auf der Liste. GR Mag. Anzengruber, Bsc
hat heute bestätigt, dass das bei drei BesitzerInnen bereits der Fall war.
Ich darf einige Zitate aus den Sitzungen des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte von damals bringen. Die
rechtlichen Bedenken, die im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
vorgebracht wurden und über die wir diskutiert hatten, waren Folgende: Jede Art von
Raumordnung ist ein Eingriff in das Eigentum. Es ist eher eine Art Zeichensetzung.
Das heißt, man rechnet ja nicht einmal damit, dass da etwas passiert!
Aufgrund des Datenschutzes kann ich nicht
sagen, wer das war. Aber jene mit Zugriff
auf die Akten, werden sehen, dass plötzlich
ein Grundstück dreigeteilt wurde und damit
dem Instrument der Vorbehaltsflächen entzogen wurde.
Sonder-GR-Sitzung 17.09.2018
Eine andere Möglichkeit ist, dass die BesitzerInnen neuneinhalb Jahre ins Land ziehen lassen, eine Stiftung gründen und dieser Gesellschaft das Grundstück schenken