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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 08-Protokoll-Sonder-17.09.2018.pdf

- S.38

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wahnsinnig viel Steuerungsgruppen, mit
wahnsinnig vielen Playern gemacht wurde.
Das war nicht ungeschickt. Da waren die
BauträgerInnen usw. dabei, nur mit uns hat
niemand gesprochen.
Erst als der 1. Entwurf dann vorgelegen ist,
konnten wir darüber diskutieren und viel
verhandeln. Der kommunikative, der empathische Zugang der GRÜNEN hat mir da
noch ein wenig gefehlt.
Ich finde es auch immer sehr witzig, wenn
vom Mut zur Widmung gesprochen wird.
Herr Bürgermeister, Sie wissen vielleicht
nicht wann zum letzten Mal bei einer Widmung ein Stadtrat Ihrer Fraktion Mut zur
Widmung einforderte? Das war beim Projekt
PEMA II! Da bin ich immer etwas skeptisch.
Warum waren wir bei den Vorbehaltsflächen
von Anfang an so strikt dagegen? Der Text
im TROG 2016 ist eigentlich eine Art der
nachträglichen Vertragsraumordnung. So ist
es auch gedacht! Dies soll gemeinsam mit
den EigentümerInnen umgesetzt werden!
Dieser Paragraf des TROG 2016 wurde bisher bereits in 32 Gemeinden Tirols angewendet. Gemeinsam mit den EigentümerInnen hat man über Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau entschieden und dann
wurde bebaut. So wurde das bisher in Tirol
umgesetzt. So sehe ich auch eine Chance
darin. Denn gegen den/die EigentümerIn
wird es rein technisch nicht funktionieren.
Wir haben oft besprochen, wie wir das bei
einem Grundstück, einer Parzelle in der
Größe von 4.000 m2, widmungstechnisch
umsetzen könnten.
Man legt die Vorbehaltsfläche darüber. Im
Gesetz steht 50 von 100, also die Hälfte
muss unberührt bleiben. Wenn der/die EigentümerIn nicht parzelliert, dann kann man
gar nichts tun. Man kann nicht komplett zurückwidmen, das sagt das Erkenntnis des
des Obersten Gerichtshofs (OGH) zum
"Lochauer Seefenster". Rückwidmung zur
Gänze in Freiland zum Schaden von EigentümerInnen ist voll regresspflichtig. Deshalb
hat man im Gesetz die Regelung 50 von
100 eingebaut. Aber solange der/die EigentümerIn nicht parzelliert, können wir gar
nichts tun.
Ein anderes Beispiel wäre, dass wir im Auflageverfahren diese Vorbehaltsflächen einführen. Der/die EigentümerIn parzelliert in
Sonder-GR-Sitzung 17.09.2018

der Zwischenzeit. Dann wird es bei der Widmung, die die faktische Besetzung dieses
Grundstücks ist, spannend. Was machen
wir dann damit? Nehmen wir an, das passiert auf den gesamten 65.000 m2, von denen heute gesprochen wurde.
Alle reden über Spekulation, aber genau damit produzieren wir die einzigen 33.000 m2
in der gesamten Landeshauptstadt Innsbruck, auf die wir keinerlei Zugriff mehr haben. Bei jedem anderen Grundstück holen
wir über den Bebauungsplan einen Anteil
für das öffentliche Gut ab. Es gibt z. B. zwei
Liegenschaften, die nach der Bauordnung
als Baulandlücke bebaut werden könnten,
aber dafür braucht man einen Bebauungsplan.
Mit diesen 30.000 m2, die vom Gesetz her
unberührt bleiben müssten, produzieren wir
Grund, den wir mit einer Mindestdichte von
1,5 definiert haben, der besonders für
Wohnbau geeignet, besonders erschlossen
ist. Es ist Grund, bei dem jede/r BauträgerIn
dieses Landes weiß, dass wir nichts mehr
tun können.
Noch mehr die Spekulation anzufeuern als
über eine solche Entscheidung, das kann
sonst nicht gelingen.
Wenn man die Energie der letzten Wochen
dazu genutzt hätte, endlich ein Commitment
zu finden, wie wir zum Thema der nachträglichen Bebauungsplanänderungen vorgehen
oder wie wir mit der Vertragsraumordnung
im Bebauungsplan-System umgehen, dann
hätten wir wirklich etwas geschafft.
Denn als entscheidend in der Raumordnung
gilt, gleiche Regeln für alle! Das macht uns
auch bei den Vorbehaltsflächen so angreifbar. Wir haben Besondere Erweiterungsgebiete (BE), deren Widmung auf einem anderen Grundsatz beruhen sollen, die aber eigentlich die gleichen Voraussetzungen haben.
Das Ganze ist "handwerklich" wahnsinnig
schwierig. GR Mag. Fritz, das hat, damals
schon - wenn ich mich nicht irre - dazu geführt, dass die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, selbst gesagt hat, so klug ist das nicht, das ist problematisch!
So traurig ich es finde, dass ich das jetzt sagen muss, es hat Schlagzeilen gebracht!