Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 08-Protokoll_10_07_2014_gsw.pdf
- S.34
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teilung haben. Die Parkplätze befinden sich
auf beiden Teilen. Das Anliegen war, eine
entsprechende Änderung herbeizuführen,
damit die Bewirtschaftung eindeutiger und
klarer möglich ist. Das bringt beiden Seiten
Vorteile.
15.
genheit. Es geht um die Einräumung eines
Baurechts für den Campingplatz in Kranebitten. Wir haben uns nach einigen Gesprächsrunden darauf geeinigt, den bestehenden Mietvertrag in einen Pachtvertrag
umzuwandeln, solange der Campingplatz
dort betrieben wird.
I-RA 138/2014
Stadt Innsbruck, Einräumung eines Baurechtes auf einer Teilfläche der Grundstücke 2493/1,
2493/3 und 2493/4, allesamt KG
Hötting, im Ausmaß von ca.
15.447 m2
Beschluss (einstimmig):
16.
Regional- und Straßenbahnprojekt, Finanzierung Tram-/Regionalbahnfahrzeuge, neue Abstellhalle
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 01.07.2014:
1.
Die aktualisierte Finanzprognose für
das Regional- und Straßenbahnprojekt
wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.
Die Vorhaben der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) laut Bericht vom 12.06.2014 einschließlich Erwerb eines Grundstücks
und Errichtung der Abstellhalle werden
zustimmend zur Kenntnis genommen.
3.
Das vorliegende Betriebskonzept der
Tram-/Regionalbahn für die Jahre 2017
bis 2020 wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Antrag des Stadtsenates vom 09.07.2014:
1.
2.
Die Stadt Innsbruck räumt """""""""""
""""" auf einer Teilfläche der Grundstücke 2493/1, 2493/3 und 2493/4, allesamt KG Hötting, im Ausmaß von ca.
15.447 m2, auf welchem sich der Campingplatz befindet, ein Baurecht auf die
Dauer von 60 Jahren ein. Baurechtszweck ist der Betrieb eines Campingplatzes. Das genaue Flächenausmaß
ergibt sich aus der noch zu erstellenden Vermessungsurkunde und bildet
das dort festgelegte Flächenausmaß
den genauen Vertragsgegenstand.
Der Baurechtszins ergibt sich analog
zum derzeit bestehenden Bestandvertrag zwischen """""""""""""""""" und der
Stadt Innsbruck vom 14.04.2009 und
beträgt derzeit jährlich € 43.560,-(€ 2,82/m2) und ist der Baurechtszins
wertgesichert zu leisten.
3.
Sämtliche Kosten, wie die Vermessungskosten, die Vertragserrichtungskosten, die Grundstückseintragungskosten, die Beglaubigungskosten und
dergleichen gehen zu Lasten von """""
"""""""""" bzw. sind sämtliche Kosten
der Stadt Innsbruck zu ersetzen.
4.
""""""""""""" räumt der Stadt Innsbruck
auf der Baurechtseinlagezahl ein Vorkaufsrecht für sämtliche Veräußerungsarten auf die Dauer des Baurechtes ein.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist eine
weitere sehr verhandlungsintensive AngeleGR-Sitzung 10.07.2014
IV 6676/2014
Das Regional- und Straßenbahnprojekt ist
ein großes, umfassendes Paket. Gestern
haben wir im erweiterten Stadtsenat dazu
die künftige Trassenführung und ein Detailprojekt behandelt.
Heute geht es um eine aktualisierte Finanzplanung, um den Erwerb eines Grundstücks
zur Errichtung der Abstellhalle und um das
Betriebskonzept. Die Bedeckungsvorschläge durch die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, werden noch gesondert vorgelegt. Hier denken
wir ja einen Finanzierungsmix an, der uns
ab dem nächsten Jahr intensiv beschäftigen
wird.
GR Grünbacher: Das ist ja nicht das erste
Mal und wird auch nicht das letzte Mal sein,
dass uns die Regionalbahn mit ihrer riesigen finanziellen Auswirkung beschäftigt.
Wir werden hier zustimmen, das ist keine
Frage. Es sei mir aber schon gestattet darauf hinzuweisen, dass zwischen dem An-