Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 08-Protokoll_10_07_2014_gsw.pdf

- S.69

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- 563 -

nes Nr. 78/x), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
40.

III 4319/2014
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. RE - B10,
Pradl-Reichenau, Teilbereich Andechsstraße Nrn. 61/63, (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE B6 und Nr. RE - B6/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.06.2014:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. RE - B10, PradlReichenau, Teilbereich Andechsstraße
Nrn. 61/63 (als Änderung der Bebauungspläne RE - B6 und RE - B6/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.

Die Stellungnahme bezieht sich nicht auf
inhaltlichen Festlegungen, sondern nur auf
die Bezeichnung des Betreffs (falsche Adresse). Somit wird in der Beschlussfassung
der Betreff korrigiert.
In diesem Sinn wird der Beschluss des
oben genannten Bebauungsplanes vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.06.2014:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. HÖ - B10, St. Nikolaus,
Bereich Fallbachgasse Nr. 15 und Bäckerbühelgasse Nr. 26 (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes HÖ - B8), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Ich möchte mich nochmals ausdrücklich bei
allen MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, bedanken.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Es ist im Moment ein enormes Arbeitspensum, gerade vor dem Sommer. Es wollen ja
auch noch verschiedene Großprojekte behandelt werden.

41.

Ich darf mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte für die tätige Mitarbeit bedanken.

III 4317/2014
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HÖ - B10,
St. Nikolaus, Bereich Fallbachgasse Nr. 15 und Riedgasse Nr. 26
(als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes HÖ - B8), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
Korrektur

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original
bei.

GR-Sitzung 10.07.2014

Wir haben heute in der Sitzung schon festgestellt, dass wir wahrscheinlich der einzige
Ausschuss hier sind, der auf bis zu zwanzig
Sitzungen in einem Jahr kommt. Ich glaube,
das muss auch einmal erwähnt werden.