Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf

- S.20

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- 535 -

Bewilligungen und die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung und
Verbücherung des Kaufvertrages anfallen, sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, einschließlich der Beglaubigungskosten,
trägt die Stadt Innsbruck.
Für die Finanzierung des gegenständlichen
Rechtsgeschäftes in Höhe von """ """""""""""""""""""""""",
zuzüglich des Verkehrserschließungsbeitrages in Höhe von € 9.539,47, der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr von
4,6 % und der Vermittlungsprovision von
"""""""""""""" zuzüglich Umsatzsteuer wird ein
Nachtragskredit in Höhe von gesamt
€ 277.000,-- auf Vp. 5/780100-001100 genehmigt.
21.

I-RA 452/2014
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Gastronomiebetrieb am
Baggersee-Areal, Einräumung eines Baurechtes, Bericht

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 11.08.2015:
Vorliegender Bericht der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, Referat Liegenschaftsangelegenheiten, vom 28.07.2015
wird zur Kenntnis genommen. Der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) wird auf
dem gegenständlichen Grundstück ein Baurecht im Wert von € 1,4 Mio. auf die Dauer
von 99 Jahren eingeräumt.
StR Gruber: Ich habe dazu einige Anmerkungen. Wir haben diesem Projekt immer
zugestimmt. Der Beitrag der Stadt Innsbruck erfolgt in Form dieses Baurechtes. Mir
gefällt das Projekt an sich ganz gut, obwohl
wir schon im Zuge der Entwicklung darauf
hingewiesen haben, dass die Dimension für
die BetreiberIn bzw. die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) - manche LeserInnenbriefe bestätigen das ja auch - schon
herausfordernd sein wird.
Ich möchte nicht den Teufel an die Wand
malen, aber mir ist es wichtig zu deponieren, dass man versuchen muss - was hoffentlich auch geschehen wird -, die Kosten
einzuhalten. Ich gehe einmal davon aus,
GR-Sitzung 15.10.2015

dass die IKB im Plan ist. Sollte es zu einer
Erhöhung der Kosten kommen - wobei dann
natürlich auf die EigentümerInnen zurückgegriffen werden würde (also die Tiroler
Wasserkraft AG {TIWAG} und die Stadt
Innsbruck) -, wird meine Partei das nicht
mittragen. Ich kündige also hiermit an, dass
wir einer eventuellen Verteuerung der Projektes nicht zustimmen würden. Wahrscheinlich hätten wir zwar keine Mehrheit
und das Vorhaben würde trotzdem umgesetzt, aber ich möchte klar appellieren, die
präliminierten Kosten einzuhalten.
Alles in allem bedeutet es aber natürlich einen Qualitätsgewinn für das BaggerseeAreal, wenn an diesem Freizeitort der Stadt
Innsbruck ganzjährig ein Gastronomieangebot besteht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich melde
mich als Debattenrednerin. Bezugnehmend
auf die Wortmeldung von StR Gruber möchte ich gleich einen Ergänzungsantrag stellen.
(StR Gruber: Ich habe keinen Antrag gestellt.)
Dann stelle eben ich jetzt einen mit dem Inhalt, dass die IKB die Kosten einzuhalten
hat, andernfalls der Gemeinderat dem Projekt keine Zustimmung gibt. Kann ich das so
formulieren? Ich möchte dem Szenario, das
Du, StR Gruber, gerade geschildert hast,
vorgreifen.
Wie wäre es, wenn wir der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) mitteilen, dass
der Gemeinderat beschlossen hat, die Kosten sind einzuhalten? Muss ich diesen Antrag schriftlich einbringen?
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Darf ich Magistratsdirektor Dr. Holas bitten, das zu klären?
In der Zwischenzeit möchte ich mit der
RednerInnenliste fortfahren.
StR Mag. Fritz: StR Gruber hat die LeserInnenbriefe angesprochen. Es ist mir schon
bewusst, dass es manchen Personen genügt, sich an einem Badetag einfach eine
Fleischkäsesemmel oder was auch immer
von zuhause mitzunehmen. Ich möchte
aber schon zu bedenken geben, dass es
zwischen dem Restaurantbetrieb und dem
Baggersee eine Wechselwirkung gibt. Es
geht ja nicht nur darum, dass die Gäste, die
hauptsächlich zum Baden an den Baggersee kommen, eine Würstelbude vorfinden.