Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf

- S.27

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- 542 -

Das Wiederkaufsrecht wird im Grundbuch einverleibt. Der Wiederkaufspreis
entspricht dem Verkaufspreis ohne
Verzinsung oder Wertsicherung. Für allenfalls bis dorthin getätigte Investitionen der Firma Linser Holding GmbH
auf den kaufgegenständlichen Grundstücken leistet die Stadt Innsbruck keine wie immer geartete Ablöse.
4.

26.

Die Stadt Innsbruck übernimmt die Erstellung des Kaufvertrages, die Einholung aller notwendigen behördlichen
Bewilligungen und die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung und
Verbücherung des Kaufvertrages anfallen, sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, einschließlich der Beglaubigungskosten,
übernimmt die Käuferin. Die Immobilienertragsteuer trägt die Stadt Innsbruck.
I 6574/2015
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Dienstzweigeverordnung der
Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird;
Durchführung des Grundausbildungslehrganges und Dienstprüfung für Verwendungsgruppe A
beim Land Tirol, Umstellung der
Dienstprüfung für Verwendungsgruppe B

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.09.2015:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Dienstzweigeverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, wird beschlossen. Die Verordnung tritt mit 01.01.2016 in Kraft.

GR-Sitzung 15.10.2015

27.

IV 7013/2015
Österreichische Bundesbahnen
(ÖBB), Hauptbahnhof, Aufwertung
durch Polizeiinspektion

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 11.08.2015:
1.

Die Stadt Innsbruck begrüßt die Einrichtung einer Polizeiinspektion im
"Uhrturmgebäude" beim Hauptbahnhof.
Zu den Kosten des Umbaus leistet die
Stadt daher einen Zuschuss von
€ 333.333,33 an die ÖBB Infrastruktur
AG.

2.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, für die budgetäre Deckung im
Haushalt 2015 zu sorgen, wofür ein
Nachtragskredit von € 333.400,-- und
die Finanzierung mittels Kommunaldarlehen genehmigt werden.

3.

Die Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht
und technische Infrastrukturverwaltung,
wird beauftragt, zusammen mit der
ÖBB Infrastruktur AG rechtzeitig für die
auch künftig erforderlichen FahrradAbstellmöglichkeiten am Hauptbahnhof
zu sorgen.

GR Grünbacher: Ich darf zur Richtigstellung Folgendes erwähnen. In den Medien
wurde kolportiert, dass StR Gruber persönlich verantwortlich für die Errichtung der Polizeiinspektion am Hauptbahnhof wäre. Das
ist natürlich völliger Unsinn. Es ist nachweisbar, dass viele Fraktionen an diesem
Projekt beteiligt waren. Ich möchte aber
nicht verhehlen, dass bei diesem Thema die
Abgeordnete zum Nationalrat, NRin Gisela
Wurm, die Erste war, die hier massiv mitgearbeitet hat. StR Gruber, Ihr habt viel gemacht, aber das nicht!
StR Gruber: Wir sind alle sehr froh, dass
die Stadt Innsbruck diese Aufwertung durch
die Polizeiinspektion am Hauptbahnhof bekommt. Ich kenne Presseaussendungen
von Regierungsfraktionen, wo gesagt wurde, dass das wohl nicht sein kann - aber ich
möchte gar nicht in Wunden bohren. Sollte
NRin Gisela Wurm die Vorreiterin gewesen
sein, dann ist mir das Recht. Auch die Liste
RUDI und die FPÖ haben immer gesagt,
dass sie dieses Wachzimmer haben wollen.
Eines muss man aber auch festhalten: Hier