Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 08-Protokoll_22.06.2017.pdf
- S.101
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9.2.2 Stiftungsprüfer
Bestellung des
Stiftungsprüfers
Der Stiftungsprüfer wird auf Vorschlag des Tierschutzvereines für Tirol
1881, dem Stifter, vom zuständigen Firmenbuchgericht bestellt. Der
Stiftungsprüfer wird jeweils für die Dauer von höchstens drei Geschäftsjahren bestellt. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck
vom 23.12.2014 wurde jener Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, der
auch die Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2014 und 2015 des
Tierschutzvereines für Tirol 1881 einer freiwilligen Abschlussprüfung
unterzog, zum Stiftungsprüfer der Tierschutz Tirol – Gemeinnützige
Privatstiftung für die Funktionsperiode 2014 bis 2016 bestellt.
Aufgaben des
Stiftungsprüfers
Der Stiftungsprüfer hat gemäß § 21 PSG den Jahresabschluss einschließlich der Buchführung und dem Lagebericht innerhalb von drei
Monaten ab Vorlage zu prüfen. Anschließend ist der Prüfbericht den
übrigen Organen der Privatstiftung vorzulegen.
Prüfberichte der Jahre
2014 und 2015
Die städtische Kontrolleinrichtung ersuchte in diesem Zusammenhang
um Übermittlung entsprechender Unterlagen (Jahresabschlüsse samt
dazugehöriger Lageberichte sowie Prüfberichte des Stiftungsprüfers für
die Wirtschaftsjahre 2014 und 2015) beim Vorstand an. So wurden
vom Stellvertreter des Vorsitzenden der Privatstiftung Jahresabschlüsse zur Verfügung gestellt, die weder einen verpflichtenden Lagebericht
noch eine vorschriftsmäßige Unterfertigung aufwiesen.
Außerdem erhielt die Kontrollabteilung jeweils (nur) einen Entwurf eines Prüfberichtes des bestellten Stiftungsprüfers sowohl für das eingeschränkte Geschäftsjahr 2014 (Gründung der Stiftung am 15.12.2014)
als auch für das darauffolgende Wirtschaftsjahr 2015. Eine Verifizierung der Ordnungsmäßigkeit obiger Normen sowie Einhaltung allfälliger Fristen durch den Vorstand der Tierschutz Tirol – Gemeinnützige
Privatstiftung bzw. dem bestellten Stiftungsprüfer war der Kontrollabteilung nicht möglich.
9.2.3 Beirat
Beirat
Der Beirat besteht aus drei Personen und zu seinen Aufgaben zählt die
Überwachung der Tätigkeit des Stiftungsvorstandes. Die Funktionsperiode des Beirates beträgt wie die des Stiftungsvorstandes vier Jahre.
Einer einstimmigen Zustimmung des Beirates bedarf es bei Änderungen der Stiftungserklärung durch den Stifter, dem Tierschutzverein für
Tirol 1881.
9.3 Begünstigte
Begünstigte
Begünstigte der Stiftung sind jene Personen oder Rechtsträger, welche
hierzu vom Stiftungsvorstand im Rahmen des Stiftungszweckes bestimmt werden. Die Entscheidung des Stiftungsvorstandes, ob und in
welchem Ausmaß Zuwendungen an Begünstigte gewährt werden, ist
endgültig und unterliegt keiner Anfechtung im Rechtsweg.
Stiftungsvermögens
bei Auflösung –
Empfehlung
Bei Auflösung der Stiftung oder Wegfall ihres bisherigen Zweckes ist
das verbleibende Stiftungsvermögen ausschließlich und unmittelbar für
gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO bzw. im Falle des
Bestehens einer Spendenbegünstigung für jene spendenbegünstigte
Zwecke im Sinne des § 4a Abs. 2 EStG, für die ein entsprechender
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Zl. KA-14246/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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