Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 08-Protokoll_22.06.2017.pdf

- S.18

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- 417 -

Nächtigungen in der Stadt Innsbruck zuwege gebracht. Ich lasse die Fakten und die
Zahlen sprechen. Für die gute Entwicklung
sind vor allem die UnternehmerInnen und
der TVB verantwortlich. Ich kann nur einen
kleinen Teil dazu beitragen. Aber rede bitte
den Tourismus in dieser Stadt nicht krank.
Er ist so stark wie nie zuvor!
GR Federspiel, wir wurden gerade überraschenderweise unter die Top 3 der besten
Tourismusdestinationen in Österreich gewählt. Dazu tragen die UnternehmerInnen,
die KollegInnen des TVB und auch wir mit
vielen Maßnahmen bei. Aber Du siehst den
Tourismus jammern! Nein, Rudi, ich verstehe Dich nicht. Nimm die Zahlen zur Kenntnis. Im Wahlkampf werden wir uns wohl zu
diesem Thema noch öfter hören.
GR Federspiel: StR Gruber, ich habe nicht
den Tourismus als solchen gemeint, sondern ich habe gesagt, dass Du untätig bist
in puncto Igler Bahn.

9.

Stadt Innsbruck, Kaufvertrag für
die von der Umwidmung betroffene Teilfläche von 617 m2 in
KG Pradl, Nachzahlungsverpflichtung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.06.2017:
1.

Die Stadt Innsbruck leistet gemäß
Punkt VI. des Kaufvertrages vom
25.06.2008 für die von der Umwidmung
(Flächenwidmungsplan RE-F12) betroffene Teilfläche von 617 m2 des
Grundstücks """"""""""""" """"""""" """""""""""" eine
Nachzahlung in der Höhe von
"""""""""""""""""""""""""""". Dieser Betrag versteht
sich inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

2.

Der Nachzahlungsbetrag ist binnen
14 Tagen nach beglaubigter Unterfertigung eines entsprechenden Nachtrages durch alle Vertragsteile und Vorliegen der notwendigen verlassgerichtlichen Genehmigung zur Zahlung fällig.

3.

Mit Bezahlung des Nachzahlungsbetrages von """"""""""""""""""""""""""""" sind sämtliche
Ansprüche betreffend die Umwidmung
einer Teilfläche von 617 m2 aus Grundstück """"""""""""" """""""" """""""""""" endgültig bereinigt und erloschen. Die restliche Teilfläche des Grundstücks """"""""""" """"""""" """""""""""""
im Ausmaß von 717 m2, in der vorliegenden Planurkunde des DI Christian
Danzberger, GZ:10333, als Trennstück 2 dargestellt, ist von der gegenständlichen Umwidmung (Flächenwidmungsplan RE-F12) nicht betroffen und
bleibt hinsichtlich dieser Teilfläche das
Bauverbot und die damit verbundene
Nachzahlungsverpflichtung gemäß
Punkt VI. des Kaufvertrages vom
25.06.2008 unverändert aufrecht.

4.

Die Stadt Innsbruck übernimmt die Erstellung des notwendigen Nachtrages
zum Kaufvertrag vom 25.06.2008 sowie die grundbücherliche Durchführung
dieses Rechtsgeschäftes und hat alle
damit verbundenen öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren zu tragen
bzw. diese Auslagen der Verlassenschaft nach """""""""""" """"""""""""""" zu ersetzen.

Das Zweite: Frau Bürgermeisterin, diese
Unterstellungen und Lügen weise ich zurück, Frau Pinocchia!
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich glaube,
GR Federspiel hat erwartet, dass wir das
lustig finden. Vielleicht kann jemand auf Anhieb lachen? Nein? Geht nicht?
Dann danke ich für die Wortmeldungen und
die emotionale und engagierte Diskussion.
Es soll uns nichts Schlechteres passieren,
als dass uns Themen dieser Stadt im Gemeinderat bewegen.
Schriftführerin Raggl übernimmt die
Schriftführung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.

GR-Sitzung 22.06.2017

RA/0770/2016/SCM