Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 08-Protokoll_22.06.2017.pdf

- S.69

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In ihrer Stellungnahme komplettiert die MA II, dass die in § 37
TSchG vorgesehene Abnahme eines Tieres ein Akt unmittelbarer
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist, deren Rechtmäßigkeit
der betreffende Tierhalter mit einer Maßnahmenbeschwerde durch
das Landesverwaltungsgericht prüfen lassen kann. Dementsprechend wäre die Abnahme nicht mittels Bescheid zu verfügen. Bezüglich eines im TSchG normierten ex lege Verfalls ruft die MA II in
Erinnerung, dass die Erlassung eines Verfallsbescheides nicht zulässig sei.


Mitteilung der von den Strafbehörden im Rahmen des Tierschutzes
getroffenen Entscheidungen und erteilten Anordnungen an das Referat Veterinärwesen, um – v.a. im Zusammenhang mit der Untersagung von Tierhaltungen – vom Referat Veterinärwesen die Einhaltung der von den Strafbehörden angeordneten Verbote stichprobenartig überwachen zu können.
Im Zuge ihrer Stellungnahme führte die Leiterin der MA V dazu aus,
dass fix implantierte Rückmeldungen von Strafen an das primär initiierende Referat Veterinärwesen sinnvoll erscheinen. Dadurch
würden sich u.a. Konsequenzen bspw. bei Wiederholungsfällen in
Form von Tierhalteverboten und der festzulegenden Frequenz von
Weiterführungskontrollen früher ableiten lassen.



Durchführung von Plausibilitätsprüfungen der lt. Vereinbarung vom
TfT jährlich zu übermittelnden Daten durch die subventionsauszahlende städtische Dienststelle.



Festlegung bestimmter Kriterien zur Überprüfung der Angemessenheit gewährter finanzieller Tierschutzzuwendungen durch das
Referat Subventionen und Liegenschaftsbewertungen.
5 Tierschutzverein für Tirol 1881

Aufgaben des TfT

Der Tierschutzverein für Tirol 1881 hat sich zur Aufgabe gemacht, Tiere durch die Aufnahme und Betreuung in seinen Tierheimen und Tierstationen gegen Qualen und Misshandlungen zu schützen sowie solche Tiere an tierliebende Personen weiterzugeben.
5.1 Historie und Vereinszweck

Sitz des Vereins

Der Verein ist im zentralen Vereinsregister des Bundesministeriums für
Inneres unter der ZVR-Zahl 652923670 eingetragen. Sitz des Tierschutzvereines ist in 6020 Innsbruck, Völser Straße 55, c/o Tierheim
Innsbruck - Mentlberg. Seine Tätigkeit, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, erstreckt sich vorwiegend auf das Bundesland Tirol, jedoch ohne
den Bezirk Osttirol. Gesellschaftsrechtlich unterliegt der Verein dem
Vereinsgesetz 2002.

Vereinszweck

Der Vereinszweck beinhaltet den Tierschutzgedanken in Tirol zu verbreiten und zu unterstützen, indem v.a. das Leben und das Wohlbefinden der Tiere als leidens- und emotionsfähige Mitgeschöpfe der Bevölkerung bewusst gemacht werden. Überdies sind Tiere unmittelbar
durch Hilfeleistungen gegen Qualen und Misshandlungen zu schützen.
Ein weiteres Ziel des Tierschutzvereines für Tirol 1881 ist es auch, Tie-

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Zl. KA-14246/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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