Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 08-September.pdf
- S.51
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zwar keine Kinder, äußere mich aber
trotzdem zu diesem Thema. Ich bitte die
Mitglieder des Gemeinderates nicht eine
Verordnung zu beschließen, die so dick
ist, keiner kennt und niemand versteht.
Mein Verständnis war, dass man für den
Missbrauch nichts in der Hand hatte.
Ich gehe auch seit vierzig Jahren durch
die Stadt Innsbruck und wurde zum
Beispiel damit konfrontiert, dass der
Kleinkinderspielplatz im Hofgarten
beschädigt wurde. Auch bezüglich anderer
Spielplätze in der Stadt Innsbruck werde
ich öfters von den Müttern angesprochen,
etwas zu unternehmen.
Wir werden zum Gespött in dieser Stadt,
wenn wir heute nicht eine Verordnung
beschließen, welche die bestehende
Verordnung novelliert. Die Leute müssen
aber diese Verordnung verstehen. Das ist
meine Bitte und mein Verlangen.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: In Replik auf
StRin Dr.in Pokorny-Reitter und auf die
Wortmeldung von StRin Mag.a OppitzPlörer möchte ich sagen, dass es sehr
wohl einen Konsens geben kann. Der
Konsens kann sein, sich tatsächlich auf
achtzehn Lebensjahre zu einigen, weil es
Spielgeräte gibt, wo man nicht unterscheiden kann, ob diese Sechzehn- oder
Achtzehnjährige benützen dürfen.
Warum versucht man im Gemeinderat so
etwas herunterzuverhandeln? Ich glaube,
man kann durchaus diese Freiheit geben,
dass zum Beispiel ein Basketballkorb nicht
nur für Sechzehnjährige bestimmt ist,
sondern auch für Achtzehnjährige
bestimmbar ist. Es braucht genau die
Rücksicht bzw. meines Erachtens die
Vernunft. Genau die Vernunft ist auch,
dass man die Verordnungen so formuliert,
wie man sie tatsächlich auch lebt. Das ist
nichts anderes, als die Verordnung zu
vereinfachen.
Ich bitte nochmals zu überdenken, ob man
diese zehn Lebensjahre - Vertretungsverbot herausnimmt und auch andere
Menschen, die älter als zehn Jahre sind, in
die Rasenflächen gehen lässt. Ich
schließe mich hier ohne Populismus der
Meinung der Innsbrucker Grünen an.
Bezüglich des Änderungsantrages
betreffend das 18. Lebensjahr bricht sich
GR-Sitzung 30.9.2008
niemand das Bein, wenn wir diesen
beschließen. Darum würde ich bitten.
(Beifall)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Bei den
Abänderungsanträgen geht es um zwei
Themen. Die einen betreffen das allgemeine Betretungsverbot der Grünanlagen,
welches praktisch zur Gänze aufgehoben
werden soll. Ich bin gegen diese Abänderungsanträge, habe auch erklärt warum.
Der zweite Bereich betrifft die Altersgrenzen. Wir haben zwei Arten von Spielanlagen, nämlich Kleinkinderspielanlagen, wo
die Spielgeräte nur bis zum vierzehnten
Lebensjahr benützt werden dürfen. Diese
Anregung kommt nicht von mir, sondern
von den Mitarbeitern der Mag.-Abt. III,
Grünanlagen sowie Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst, weil es immer wieder
Missbrauch gibt.
Diese Bestimmungen sind nicht dazu da,
beliebig zu kontrollieren, sondern sie nur
im Missbrauchsfall anzuwenden. Darum
geht es eigentlich.
Der dritte Bereich betrifft die allgemeinen
Jugendspielplätze. Hier habe ich nichts
dagegen, wenn man das Lebensalter bis
achtzehn anhebt. Das ist allerdings in der
bestehenden Verordnung schon enthalten
und heißt, dass man es unbeschadet des
jetzigen Novellierungsvorschlages von
sechzehn auf achtzehn Lebensjahre
anheben müsste. Das kann ich mittragen,
denn damit habe ich kein Problem.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich zitiere
noch einmal aus der bereits vorhandenen
Spielplatzordnung.
"§ 3 Schonung.
Jede mutwillige Beschädigung oder
Verunreinigung der Spielplätze sowie
deren Einrichtungen ist verboten. Dazu
gibt es die Punkte, a), b), c), d) und f)."
Das ist Rechtsbestand.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das hilft
ja nichts.)
Genau diese Bestimmung enthält die
Möglichkeit eine Sanktion zu machen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Eben
nicht.)