Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf
- S.11
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über hinaus die Bahnen auf eigenes wirtschaftliches Risiko und eigenen
Erfolg errichten und betreiben.
Das ist diese Philosophie, also ich betone nicht nur - schon
auch - aus innerstaatlichen oder europäischen Rechtsvorschriften wird eine
Investorensuche mit dem Zuschlagskriterium - etwas vereinfacht dargestellt
- des geringsten begehrten Investitionszuschusses der Stadt Innsbruck erstellt. Das ist auch deckungsgleich - erfreulicherweise - mit den europarechtlichen Rahmenbedingungen, die ja Beihilfen der öffentlichen Kassen
an private Wirtschaftssubjekte grundsätzlich missbilligen und nur unter
ganz bestimmten Voraussetzungen zulassen. Dies wird insbesondere eben
dann zugelassen, wenn in einer fairen transparenten Ausschreibung, jener
Interessent ermittelt wurde - genau das haben wir vor -, der die bestimmte
Aufgabe, die Dienstleistung, zum geringsten Zuschuss zu realisieren, zu
übernehmen bereit ist.
Die Frau Bürgermeisterin hat, denke ich, einen ganz wichtigen
Punkt schon kurz angesprochen. Es wäre aus unserer Sicht sehr verkürzt,
hier von einem Billigstbieter zu sprechen. Eigentlich ist bei wirtschaftlicher
Betrachtung das Gegenteil der Fall. Damit wird ja der beste, der leistungsfähigste, der selbstbewussteste Investor gesucht, der bereit ist, ein großes
eigenes finanzielles Engagement auch zu tragen und einen, im Vergleich zu
anderen Bewerbern lediglich geringeren öffentlichen Zuschuss in Anspruch
nehmen zu wollen.
Die rechtliche Hülle dieses Projektes ist ein Dienstleistungskonzessionsvertrag, der zum Abschluss ausgelobt wird. Der Dienstleistungskonzessionsvertrag bedeutet letztlich, dass jemand über eine - das ist
die Stadt Innsbruck bzw. die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co
KG (INKB) - Geschäftschance verfügt. Diese Geschäftschance kann oder
will aus bestimmten Gründen nicht selbst übernommen oder ergriffen werden, sondern es wird ein fremder Dritter zu bestimmten korrekten, nachvollziehbaren, aber auch natürlich nicht knebelnden Bedingungen mit der
Durchführung dieses Investments betraut.
Ich komme nun zu den wesentlichen Inhalten der Tischvorlage, die zunächst mit dem Vorlagebericht und dem Beschlussvorschlag zur
weiteren Vorgehensweise vom 29.8.2003 deckungsgleich ist.
Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003